Das Grau in Grau des Januars gegen blauen Himmel über der Terasse des eigenen Ferienhauses tauschen – und das während der Arbeitszeit? Workation – eine Wortschöpfung aus den beiden englischen Begriffe für Arbeit und Urlaub – macht´s möglich. In vielen Branchen ist das mobile Arbeiten aus dem Ausland bereits etabliert. Auch deutsche Banken prüfen, ob und wie sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kombination aus Homeoffice und Urlaub ermöglichen.
Laut einem Bloomberg-Bericht haben unter anderem die Bayern LB sowie die DZ Bank bereits entsprechende Regelungen getroffen und sind damit Vorreiter im Sparkassen- und Genossenschaftssektor. Bei der Bayern LB ist Workation seit August 2022 an bis zu 20 Tagen pro Jahr, davon maximal zehn Tagen am Stück möglich. Bei der DZ Bank können Mitarbeiter mit Zustimmung der Führungskraft bis zu 18 Tage pro Jahr aus dem EU-Ausland arbeiten.
Auch die LBBW und Helaba geben auf Nachfrage des Nachrichtendienstes an, an Workation-Regelungen zu arbeiten. Die Deka Bank plant, im Laufe dieses Jahres die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im Ausland zu schaffen. Bei Privatbanken bekommt das Thema bislang weniger Aufmerksamkeit, wie eine Umfrage des private banking magazins unter zahlreichen deutschen Privatbanken zeigt.
Workation-Regelung bei der Bethmann Bank
Von den befragten Instituten hat lediglich die Bethmann Bank eine Regelung getroffen, die Mitarbeitern das mobile Arbeiten aus dem Ausland ermöglicht. So dürfen die Mitarbeitenden nach Absprache mit Führungskräften und entsprechenden Anträgen bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr, aufgeteilt auf maximal zwei Zeitabschnitte, aus dem EU-Ausland sowie der Schweiz mobil arbeiten.
„Es gab immer wieder Anfragen aus guten Gründen, die einzeln geprüft und freigegeben wurden. Insofern hat die Geschäftsführung und die Personalabteilung im Sommer eine Regelung gesucht, im Herbst in Kraft getreten ist“, teilt eine Bethmann-Sprecherin auf Anfrage mit. „Während der Dezemberfeiertage gab es die ersten verstärkten Nutzungsanträge.“
Andere Privatbanken ist Workation weniger präsent. Von den Hamburger Privatbanken Warburg und Berenberg arbeite man derzeit nicht an einer konkreten Workation-Regelung, Warburg verweist dazu auf wenig Nachfrage seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ähnliche Auskunft gibt die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank.
Auch die Quirin Privatbank hat noch keine konkreten Regelungen für mobiles Arbeiten aus dem Ausland festgelegt. „Allerdings haben wir diese bisher auch noch nicht gebraucht, weil wir hervorragende Erfahrungen mit Individuallösungen gemacht haben.“
Bankhaus Metzler schließt Arbeiten aus dem Ausland aus
Beim Bankhaus Metzler schließen die aktuellen Vorgaben das Arbeiten aus dem Ausland aus – es sei denn, es handelt um eine Dienstreise. Eine Änderung dieser Regelung ist derzeit nicht angedacht. „Wir haben unseren nationalen Tätigkeitsschwerpunkt und die entsprechende regulatorische Expertise im deutschsprachigen Raum“, antwortet das Institut auf Anfrage dieses Mediums. Nachfragen nach der Option auf mobiles Arbeiten im Ausland kämen zwar vereinzelt vor, in den meisten Fällen seien diesbezüglich aber alternative Lösungen gefunden worden.
Von der Sutor Bank heißt es indes, man sei offen, Mitarbeitern Workation-Aufenthalte zu ermöglichen. „Der Aufenthalt sollte aber auch rechtliche Aspekte berücksichtigen, zum Beispiel im Einklang mit dem geltenden Arbeitsrecht erfolgen, und mit der Abteilungsleitung abgestimmt sein“, teilt ein Sprecher mit. Auch die zur Quintet gehörende Merck Finck als Teil einer europäisch aufgestellten Privatbankengruppe mit Hauptsitz in Luxemburg daraufhin, man prüfe derzeit die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten insbesondere in Ländern, in denen die Gruppe präsent ist. „Dabei fließen insbesondere steuerliche und regulatorische Erwägungen mit ein.“
Workation: Arbeits- und Steuerrecht muss beachtet werden
Steuer- und Sozialversicherungs-Aspekte kommen bei Workation vor allem zum Tragen, wenn es sich um sehr lange Aufenthalte im Ausland handelt. Überschreitet die Anzahl der Arbeitstage außerhalb Deutschlands beispielsweise die 182-Tage-Grenze im Kalenderjahr, gilt das Steuerrecht aus dem jeweiligen Land.
Arbeitsrechtlich bestehen bei Aufenthalten über die Dauer weniger Wochen aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes innerhalb der EU keine Probleme. Es müssen aber die arbeitsrechtlichen Anforderungen im Urlaubsland beachtet werden. So zum Beispiel, welche Arbeitszeit- und Pausenregelungen sowie Vergütungsvorschriften vor Ort gelten. Hier sind die Personalverantwortlichen der Banken gefragt.
„Selbst in der Home-Office-Thematik sehen wir einen immer größeren Trend hin zum alten Status Quo“
Nicht nur vor dem Hintergrund möglicher arbeitsrechtlicher Komplikationen glaubt Personalberater Klaus Biermann nicht, dass sich Workation im Privatbanken-Sektor durchsetzen werden. „Mir scheint, dass das Arbeiten aus dem Ausland während der Covid-Zeit bei Privatbanken zum Teil geduldet war, aber jetzt eher nicht mehr“, sagt der Inhaber der Personalberatung Biermann Neff. „Selbst in der Home-Office-Thematik sehen wir einen immer größeren Trend hin zum alten Status Quo, mit etwas mehr Flexibilität natürlich.“
„Es gibt sicher gewisse Unternehmen, die das Thema aktiv promoten. Ich nehme an, dass dies aber eher die kleineren als die großen Banken sind, um sich abzuheben und Vorteile zu erhalten – zumindest scheinbare“, ergänzt Biermann, der von Arbeitnehmerseite bei Privatbanken letztlich keine vermehrte Nachfrage nach Workation-Regelungen feststellen kann.
Workation im Private Wealth Management? Personalberater zeigt sich skeptisch
Auch Personalberater Wolfgang Morgenstern bezweifelt, dass sich Workation in der Branchenbreite durchsetzen wird. „Bisher kenne ich diese Regelungen nur informell bei sehr erfolgreichen Private Bankern mit großem Kundenbestand und ausgeprägtem Vertrauensverhältnis – sowohl zu den langjährigen Kunden, als auch zum langjährigen Arbeitgeber“, sagte der Oprandi-Geschäftsführer, einer Personalberatung, die auf die Besetzung von Führungs- und Fachpositionen spezialisiert ist.
Grundsätzlich seien die technischen Möglichkeiten für eine Kundenbetreuung über digitale Kanäle zwar vorhanden, wie auch die lange Zeit des Remote-Arbeitens während der Corona-Pandemie gezeigt hat. „Ob das kundenfokussierte Wealth Management oder das Private Banking aber für eine dauerhafte Fernbetreuung in Frage kommen, ist eher unwahrscheinlich und auf Ausnahmen beschränkt“, so Morgenstern. Dagegen sprächen unter anderem Ressentiments der Kunden in puncto Datensicherheit und Diskretionslücken sowie die Bedeutung der persönlichen Nähe zum Kunden im High-End-Bereich.