• THEMEN
  • Köpfe
  • Private Wealth
  • INSTITUTIONELLE
  • MÄRKTE & PRODUKTE
  • THEMEN
    • HNWIs & UHNWIs
    • Financial Planning
    • Estate Planning
    • Fuchsbriefe, Elite-Report & Co.
    • Asset Allocation
    • Risikomanagement
    • Reporting
    • Regulierung der Finanzbranche
    • Mifid II
    • Lifestyle
    • Alle Themen
  • Köpfe
  • Private Wealth
    • Family Offices
    • Unabhängige Vermögensverwalter
    • Private Banking Deutschland
    • Private Banking Österreich
    • Private Banking International
    • Recht & Steuern
    • Karriere, Job, Gehalt
    • Robo Advisor & IT
  • INSTITUTIONELLE
    • Corporate Wealth & Treasury
    • Dachfondsmanager
    • Depot A/B
    • Kirchliche Einrichtungen
    • Pensionskassen/-fonds
    • Stiftungen
    • Versorgungswerke
    • Versicherer
  • PARTNER
    • Axa Investment Managers
    • Candriam
    • Danske Invest
    • Flossbach von Storch
    • HSBC Zertifikate
    • Invesco
  • MÄRKTE & PRODUKTE
    • Aktien
    • Anleihen
    • Bitcoins & Blockchain
    • Immobilien
    • Gold & Edelmetalle
    • Rohstoffe
    • Währungen
    • Emerging Markets
    • ETFs & Indexfonds
    • Multi Asset
    • Liquid Alternatives
    • Derivate & Zertifikate
    • Private Equity & Venture Capital
    • Versicherungen
  • KRYPTO
  • Krypto
    • Kryptowährungen
    • Kryptofonds
    • Kryptohandel
    • ICO
    • Steuern & Regulierung
    • Blockchain
  • Tools
    • Rendite-Matrix
    • Korrelations-Matrix Multi-Asset-Fonds
    • Korrelations-Matrix Absolute-Return-Fonds
  • Events
    • Mifid II in Anlageberatung und Vertrieb
    • Die Familienstiftung in der Praxis
    • 21. private banking kongress
    • BAI Alternative Investor Conference (AIC)
    • Finanzsymposium
    • Alle Events in der Übersicht
  • Events
  • RENDITE-MATRIX
  • KORRELATIONS-MATRIX MULTI-ASSET-FONDS
  • KORRELATIONS-MATRIX ABSOLUTE-RETURN-FONDS
  • PORTFOLIO-MANAGER 4 in 1
  • Registrieren
  • Login
PRIVATE BANKING MAGAZIN
BASIS-PAKET
Registrieren und Newsletter gezielt auswählen:

  • Newsletter private banking magazin (2 x wöchentlich)
  • Newsletter private banking magazin institutionell (wöchentlich)
  • private banking magazin Printausgabe
  • Einladungen und Newsletter zu exklusiven Private-Banking-Events
  • Exklusive Veranstaltungstipps
  • Aktuelle Whitepaper zum Download (in Kürze)
PRIVATE BANKING MAGAZIN
PROFI-PAKET
Jederzeit vollumfänglich informiert sein. Wählen Sie Ihre Formate im kostenlosen Profipaket:
    • Newsletter private banking magazin (2 x wöchentlich)
    • Newsletter private banking magazin institutionell (wöchentlich)
    • private banking magazin Printausgabe
    • Einladungen und Newsletter zu exklusiven Private-Banking-Events
    • Exklusive Veranstaltungstipps
    • Aktuelle Whitepaper zum Download (in Kürze)

Wir freuen uns auf Sie!

Begleiten Sie die Redaktion des private banking magazins. Lesen Sie Gespräche mit Experten, Analysen von richtig schlauen Köpfen und Kommentare von echten Typen. Freuen Sie sich auf exklusive Personalien, Studien und Analysen. Verpassen Sie keine Nachricht aus der Welt des Private Bankings.

Zusätzlich für Sie als Profi-Paket-Nutzer:

  • Einladungen und Newsletter zu exklusiven Private-Banking-Events
  • Exklusive Veranstaltungstipps
  • Aktuelle Whitepaper zum Download (in Kürze)

Wirtschaftsprüferin Martina Hertwig Drei Fragen bleiben in der KAGB-Praxis offen

Martina Hertwig ist Partnerin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPW und auch im bsi-Vorstand

Martina Hertwig ist Partnerin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPW und auch im bsi-Vorstand

Redaktion // 03.08.2015 //  PDF

Seit dem 22. Juli 2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) mittlerweile rechtskräftig. Die großen Fragen der Anwendung in der Praxis konnten mittlerweile geklärt werden, drei nicht ganz wesentliche Punkte bleiben aber offen, meint Martina Hertwig von der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPW. 

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind nach unserer Einschätzung drei wichtige Fragen immer noch ungeklärt.

Ein aus Anlegersicht bedeutender offener Punkt: Es gibt keine verbindliche Definition der Gesamtkostenquote. Zwar ist vorgeschrieben, dass jeder Fonds in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) eine Gesamtkostenquote ausweisen muss. Das Problem dabei ist jedoch, dass es keine Definition gibt, welche Kostenbestandteile bei der Berechnung der Quote berücksichtigt werden müssen.

Unklar ist beispielsweise, ob Kosten für die Finanzierung oder Instandhaltungskosten mit zu erfassen sind. Derzeit verfahren die Anbieter in der Praxis sehr unterschiedlich. Dies führt zu Intransparenz, da die ausgewiesenen Quoten nur eingeschränkt vergleichbar sind. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie bei den Kosten, sollte aber Klarheit herrschen.

20.000 Euro wegen Klumpenrisiko

Die zweite derzeit noch ungeklärte Frage betrifft den Vertrieb von so genannten nicht risikogemischten Fonds. Als nicht risikogemischt gelten Ein-Objekt-Fonds, also Fonds, die beispielsweise nur in eine Immobilie investieren.

Der Gesetzgeber verlangt hierbei eine höhere Mindestanlagesumme – nämlich 20.000 Euro anstatt der üblichen 10.000 Euro. Auf diese Weise sollen unerfahrene Anleger mit geringerem Vermögen von der Beteiligung an solchen Fonds ausgeschlossen werden. Diese Fonds dürfen nur an Anleger vertrieben werden, die – so das KAGB – bestimmte Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand haben.

Das Problem dabei: Die Erfahrungen sind nicht abschließend definiert, außerdem ist unklar, wie die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die Einhaltung dieser Kriterien prüfen soll. Ein wichtiger Streitpunkt dabei soll nun durch das OGAW-V-Umsetzungsgesetz geklärt werden.

Der Referentenentwurf hierzu sieht vor, dass der Erwerb von Anteilen an nicht risikogemischten Fonds kraft Gesetzes (beispielsweise durch Erbschaft) durch Anleger, die nicht über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, zulässig ist.


Eine dritte Unklarheit betrifft die Information der potenziellen Anleger im Platzierungszeitraum. Jeder Privatanleger muss laut KAGB – vor der Zeichnung – über den aktuellen Wert seiner Beteiligung informiert werden. Bei Anteilen an geschlossenen Fonds wird in der Regel der Nettoinventarwert herangezogen. Allerdings ist dieser bei Vermögensgegenständen wie Immobilien oder Flugzeugen nicht ohne weiteres zu ermitteln.

Nach Auffassung von TPW sollte hier der Gesetzgeber festgelegen, dass eine jährliche Ermittlung des Wertes genügt. Ausnahmebewertungen könnten für Sondersituationen vorgesehen werden, beispielweise beim Ausfall eines Mieters.

Fazit

Die großen KAGB-Fragen konnten in den vergangenen zwei Jahren geklärt werden. Diese wurden in Gesprächen und Diskussionen zwischen der Aufsichtsbehörde, der Branche und den Verbänden gelöst. Daher bin ich optimistisch, dass auch für die jetzt genannten Punkte pragmatische Lösungen gefunden werden. Je früher dies geschieht, desto besser für die Anleger und für die Anbieter geschlossener Publikums-AIF.


Über die Autorin:
Martina Hertwig ist Partnerin bei der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPW und ist Vorstandsmitglied des bsi Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen.

  1. Themen
  2. Liquid Alternatives
  3. Regulierung
  4. Aus der Branche
  5. Recht & Steuern

Mediadaten Abo-Service Newsletter Impressum Datenschutzbestimmungen AGB RSS
 
Nächster Artikel

Für EMEA und die Schweiz Credit Suisse AM ernennt Leiter für den Wholesale-Vertrieb

Harald Réczek wechselt von der DeAWM zur Credit Suisse Asset Management

Harald Réczek wechselt von der DeAWM zur Credit Suisse Asset Management

Durch Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. In unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie weitere Informationen dazu. OK
So finden Sie schneller, was Sie suchen:
  • +   Ein führendes Pluszeichen gibt an, dass das betreffende Wort in jedem zurückgegebenen Datensatz vorhanden sein muss.

  • -   Ein führendes Minuszeichen gibt an, dass dieses Wort nicht in einem Datensatz vorhanden sein darf, der zurückgegeben wird.
  • ~  Eine führende Tilde fungiert als Negationsoperator, d.h., der Anteil des Wortes an der Relevanz des Datensatzes wird negativ gewertet. Dies ist nützlich, um „Störungswörter“ zu kennzeichnen. Ein Datensatz, der ein solches Wort enthält, erhält eine geringere Relevanz als andere, wird aber – anders als bei - – nicht vollständig aus dem Ergebnis ausgeschlossen.
  • "  Eine Such-Phrase, die in doppelte Anführungszeichen (‘"’) gesetzt ist, entspricht nur solchen Datensätzen, in denen diese Phrase wortwörtlich (d. h. wie eingegeben) vorkommt. Die Phrasensuche erfordert lediglich, dass bei passenden Datensätzen dieselben Wörter in genau der in der Phrase angegebenen Reihenfolge vorhanden sind.