Bilanzen 2017 und 2018 ungültig Wirecard-Aktionäre müssen Dividenden zurückzahlen

Wirecard-Hauptsitz in Aschheim bei München

Wirecard-Hauptsitz in Aschheim bei München: Die Konzern-Jahresabschlüsse 2017 und 2018 sind nichtig, bestätigte jetzt das Landgericht München. Foto: imago images / Lackovic

Das Landgericht München I hat die Jahresabschlüsse des Wirecard-Konzerns für die Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt. Das teilt der Insolvenzverwalter, die Münchner Kanzlei Jaffé, mit.

Das Gericht habe sowohl die Jahresabschlüsse als auch die Gewinnverwendungsbeschlüsse für die fraglichen Jahre für ungültig erklärt. Damit habe es der Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich stattgegeben, freut man sich bei Jaffé.

Das Gericht habe in seinem Urteil bestätigt, dass der ehemalige Dax-konzern die Aktivposten in seinen Jahresbilanzen deutlich zu hoch ausgewiesen habe. Die Treuhandguthaben aus dem Drittpartnergeschäft in Asien, die die Bilanzen maßgeblich aufblähten, hätten gemäß konzerneigenen Kontoauszügen nie existiert. Auch Ex-Wirecard-Chef Markus Braun habe mit seinen im Verfahren vorgebrachten Äußerungen das Gericht nicht vom Gegenteil überzeugen können.

Da die Jahresabschlüsse nichtig sind, sind allerdings auch die konzerneigenen Beschlüsse, wie der Gewinn zu verwenden sei, hinfällig. Das betrifft auch die Aktionäre. 2017 und 2018 hatte Wirecard seinen Anteilseignern eine Dividende ausgezahlt, obwohl, wie später herauskam, das Unternehmen statt Gewinnen umfangreiche Verluste erwirtschaftet hatte. 22 Millionen Euro beziehungsweise 25 Millionen Euro hatte der Konzern auf Basis der falschen Jahresabschlüsse ausgeschüttet – pro Aktie gab es 2017 0,18 Euro, 2018 waren es 0,20 Euro.

Dieses Geld müssen die Aktionäre nun zurückzahlen. Finanziell schmerzhaft werde das vor allem für Großaktionäre wie die MB Beteiligungsgesellschaft des ehemaligen Wirecard-Vorstands Braun, versucht man bei Jaffé zu beschwichtigen. Privatanleger hätten in der Regel vergleichsweise wenige Wirecard-Aktien im Depot gehalten. Der Insolvenzverwalter rechnet vor:

„Ein Anleger mit Papieren mit einem damaligen ‚Börsenwert‘ von 10.000 Euro müsste, - unterstellt man einen Aktienkurs von rund 150 Euro, - wenn überhaupt eine Rückzahlung für die beiden Jahre von allenfalls 25 Euro gewärtigen.“

Der Wirecard-Jahresabschluss für 2016 und die daraus resultierenden Dividenden können übrigens nicht mehr für nichtig erklärt werden. Die Frist dafür ist gemäß Aktiengesetz abgelaufen.

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