Abseits des Testaments Wie Versicherungen vor Erbstreitigkeiten schützen können

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Versicherungen helfen auch dabei, Liquidität zu sichern. Das ist gerade bei Immobilien oder Unternehmensanteilen relevant. Beispiel Immobilien: Ein Vater hat zwei Töchter, eine, die mit ihm in einer Stadt lebt, und eine, die außerhalb wohnt. Der Vater möchte Ersterer das Elternhaus vermachen. Damit soll sie die Anteile ihrer Schwester abfinden. Das Haus hat einen Wert von 500.000 Euro, zusätzlich hat der Vater 100.000 Euro Bares. Die Tochter, die das Haus erbt, muss ihrer Schwester ihren Anteil von 250.000 Euro auszahlen. Bekommt sie keinen Kredit, muss sie das Haus verkaufen.

Der Vater schließt nun eine Lebensversicherung ab, bei der seine Tochter Versicherungsnehmerin und er versicherte Person ist. Die 100.000 Euro Bares zahlt er als Einmalbeitrag in die Versicherung ein. Sie muss einen Todesfallschutz erhalten, die zusätzlich die 150.000 Euro Differenz abdeckt. Stirbt der Vater, geht das Geld an die Tochter. Sie muss keine Erbschaftsteuer zahlen und ist in der Lage, ihre Schwester auszubezahlen.


Bei Nicht-Verwandten und hohen Vermögen sind die Steuersätze ganz schön happig

Eine ähnliche Lösung bietet sich auch bei Unternehmensanteilen an. „Eine 60-jährige Inhaberin möchte den Fortbestand ihres Familienunternehmens sichern und dazu frühzeitig Liquiditätsrisiken, die durch ihren Tod entstehen würden, absichern“, erklärt Roman Lutz, Berater bei Allianz Pension Consult. „Eine mögliche Lösung ist der Abschluss einer lebenslangen Risikolebensversicherung gegen laufenden Beitrag auf ihr Leben, gegebenenfalls mit gespaltenem Bezugsrecht zugunsten der Kinder.“

Zusätzlich lässt sich diese Versicherungsnehmereigenschaft sukzessive an die Kinder verschenken – auch zu unterschiedlichen Anteilen. Beim Verschenken von Vermögen ist noch eine weitere Variante interessant. Eine Mutter hat eine Million Euro und möchte das Geld ihrer Tochter schenken. Um weiter für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können, ist die Mutter auf die Erträge ihres Kapitals angewiesen. Sie zahlt das Geld auf einmal in eine Lebensversicherung ein. Sie ist versicherte Person, das Bezugsrecht geht an ihre Tochter, die gleichzeitig Versicherungsnehmerin ist. Der jährliche Ertrag soll bei 5 Prozent liegen, also 50.000 Euro. Der Mutter wird vertraglich zugesichert, dass sie diese Erträge bekommt. Dabei handelt es sich um den sogenannten Nießbrauch.


Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen hohe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Um die Schenkungsteuer zu berechnen, muss man zunächst den Wert des Nießbrauchs berechnen. Dazu muss der Ertrag mit dem sogenannten Vervielfältiger multipliziert werden, der sich nach Alter und Geschlecht richtet. Für die 60-jährige Mutter liegt er bei 13,772. Der Kapitalwert des Nießbrauchs beträgt also 688.600 Euro. Eine Million Euro abzüglich dieses Werts ergibt 311.400 Euro Erblast. Der Freibetrag der Tochter liegt bei 400.000 Euro. Sie muss in diesem Fall also keine Schenkungsteuer zahlen.

Immer wieder überprüfen und anpassen

Wichtig ist bei der ganzen Sache, „dass das Versicherungskonzept exakt auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist und flexibel auf mögliche Änderungen der Lebenssituation oder Rahmenbedingungen reagieren kann“, so Maul.

Helmut Quast sieht hier die Berater in der Pflicht. „Wir beobachten, dass einmal sinnvolle Regelungen im Zeitverlauf nicht überwacht und damit häufig nicht an die geänderten Lebensumstände der Familien angepasst werden“, sagt er. Vereinbarte Bezugsrechte gelten aber auch nach einer Trennung bis zum Widerruf weiter. „So kann es zu unerwünschten Folgen im Todesfall der versicherten Person kommen.“

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