Cum-Ex-Prozess Wie sich zwei angeklagte Berater Steuerbescheinigungen erschlichen

Eingangsbereich Landgericht Wiesbaden

Eingangsbereich Landgericht Wiesbaden: Donnerstag vergangener Woche berichtet ein früherer Mitarbeiter aus der HVB-Rechtsabteilung über die Täuschungsmanöver der beiden angeklagten Privatkundenberater. Foto: Imago Images / rheinmainfoto

Im Cum-Ex-Verfahren gegen zwei Privatkundenberater der Hypovereinsbank (HVB) kam es Ende vergangene Woche zu einer aufschlussreichen Zeugenaussage: Wie die „Börsen-Zeitung (anmeldepflichtig)“ direkt vom Landgericht Wiesbaden berichtet, schilderte der pensionierte Steuerfachmann Ulrich K. aus der HVB-Rechtsabteilung, wie sich die beiden Angeklagten unbemerkt von der eigenen Compliance Steuerbescheinigungen mehrmals ausstellen ließen.

Konkret geht es um erneute Ausstellungen für den hochvermögenden Kunden Rafael Roth. Die beiden Privatkundenberater der HVB setzten für das Family Office des 2013 verstorbenen Immobilieninvestors in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 61 Leerverkaufsgeschäfte mit Dax-Titeln um, die laut Anklage einzig und allein der Erstellung falscher Steuerbescheinigungen dienten. Laut BZ-Bericht verlangte die damals beteiligte Depotbank FMS jedoch zur Absicherung einen Zweizeiler aus der HVB-Rechtsabteilung.

Hier kommt Zeuge Ulrich K. ins Spiel, der sich im Nachhinein von seinen früheren Kollegen getäuscht sieht: So habe er weder davon Kenntnis gehabt, dass es sich bei Roths Aktiengeschäften um Leerverkäufe handelt, noch habe er von der Beteiligung des Hauptangeklagten Hanno Berger gewusst. „Sonst wäre meine Antwort vermutlich nicht positiv ausgefallen“, sagte er laut BZ-Schilderungen. Herr Berger hatte „den Ruf, ein bisschen mutig an Sachen heranzugehen“, sodass dessen Beteiligung an den Handelsstrategien ihm Unbehagen verursacht hätte.

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Statt des Zweizeilers bezog sich der Steuerrechtsexperte gegenüber der Depotbank auf einen Passus des Jahressteuergesetzes von 2007, in dem es explizit um Leerverkäufe geht. Ihm sei es damals einzig und allein um die Klärung der Frage gegangen, ob Roths Aktien rechtzeitig geliefert wurden.

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