Stimmen zum Schweizer Steuer-Skandal „Wie bei der Stasi“

„Wie bei der Stasi“

Foto: Kurt F. Dominik / Pixelio

Vor wenigen Tagen erließ die Schweiz einen Haftbefehl gegen die deutschen Steuerfahnder, die 2010 die gestohlene Credit-Suisse-CD gekauft hatten. Nun spricht Credit Suisse eine Reisewarnung für Deutschland aus. Warum das kein Aprilscherz ist, was Politiker und Experten zu dieser Entwicklung sagen und welche Gegenmaßnahmen in der Internet-Community diskutiert werden.

James Bond auf Schweizer Art: Die Affäre um die Steuersünder-CD hat alles, was einen guten Thriller ausmacht. Diebstahl, Spionage, heimliche Treffen zwischen Informanten und Regierungsbeamten, Verhaftungen, handfester politischer Skandal und ein Selbstmord – all das passierte in den vergangenen zwei Jahren, nachdem ein Credit-Suisse-Mitarbeiter seinem Arbeitgeber eine CD mit 2.000 Bankkundendaten gestohlen und an den deutschen Fiskus verkauft hat.

Doch im Gegensatz zu Spionage-Thrillern sind in der Schweizer Steuer-Affäre die Helden- und Schurken-Rollen nicht klar verteilt. Denn für die Eidgenossen sind die drei deutschen Steuerfahnder, die die gestohlene CD gekauft haben, die Bösewichte. Vor wenigen Tagen erließ die Schweiz Haftbefehle gegen die drei Deutschen. Nun legt die Credit Suisse nach und spricht eine Reisewarnung für Deutschland aus.

Wolfgang Schäuble: Konflikt zwischen den Rechtsordnungen

Die Schweizer Großbank soll ihren Kundenberatern untersagt haben, nach Deutschland zu reisen, da sie dort in die Fänge der deutschen Justiz geraten könnten. „Das Verbot zeigt, wie gravierend die Eskalation des Steuerstreits von den Banken eingeschätzt wird“, schreibt die „Basler Zeitung“. Denn im Gegensatz zur Schweiz, wo die Verletzung des Bankgeheimnisses besonders hart bestraft wird, ist in Deutschland die Steuerhinterziehung strafbar. Die Bundesrepublik ordnet  also den Schweizer Beratern die Schurken-Rolle zu.

Der Konflikt sei aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnungen in den beiden Ländern entstanden, erklärt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)  im Interview mit dem SWR.

„Neue Züricher Zeitung“: Behörden verstießen gegen deutsches Recht

Marcel Gyr, Redakteur der „Neuen Züricher Zeitung“ (NZZ) sieht das anders. Die deutschen Behörden handelten beim Kauf der CD mit gestohlenen Schweizer Konto-Daten auch nach deutschem Recht illegal, erklärt er. Denn das deutsche Bundesverfassungsgericht untersagt die aktive Anschaffung von Steuerdaten. Dies soll aber nach NZZ-Informationen 2010 der Fall gewesen sein. Gyr stellt den Fall folgendermaßen dar:

„Im Fall der Steuer-CD mit rund 2000 Bankkundendaten der CS, um die es im vorliegenden Fall geht, spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden. Mittelsmann war jeweils ein in der Schweiz wohnhafter Österreicher, der nach seiner Verhaftung im Gefängnis Suizid beging. Der Österreicher hatte über einen längeren Zeitraum die «Bestellungen» der Steuerbehörde Nordrhein-Westfalens entgegengenommen. Gemäß Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ging es bei diesen Aufträgen neben diversen Informationen zu Bankkunden insbesondere auch um eine bankinterne Powerpoint-Präsentation, mit der die CS ihren Mitarbeitern den Umgang mit offshore-Kunden erläuterte.

Der österreichische Mittelsmann hatte die «Bestellungen» jeweils an jenen CS-Mitarbeiter weitergeleitet, der Mitte Dezember 2011 in Bellinzona vor Gericht stand. Es handelt sich um einen Schweizer asiatischer Abstammung, der die Informationen von Hand fein säuberlich auf Hunderte von A-4-Blättern schrieb. Im Februar 2010 wurde die mit diesen Informationen zusammengestellte CD vom Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen die Bezahlung von 2,5 Millionen Euro erworben. Davon erhielt der CS-Mitarbeiter rund 335 000 Franken, den Rest behielt der Österreicher. Ein halbes Jahr nach der Lieferung der Steuer-CD wurden beide Tatverdächtigen festgenommen.“


Der CS-Mitarbeiter wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Deutsche Anwälte: „Der Ankauf der Daten war illegal“

Juristen, die in Deutschland und der Schweiz tätig sind sehen das ähnlich. „Die betroffenen Beamten haben sich beim Kauf der Steuer-CD mit Crédit-Suisse-Daten wohl auch nach deutschem Recht strafbar gemacht, erklärt Steueranwalt Sebastian Engler. „In juristischen Fachschriften herrscht fast einhellig die Meinung, dass der Erwerb der Daten rechtswidrig war.“

Rechtsanwalt Thomas Koblenzer bestätigt: „Der Ankauf der Daten war illegal“. Er wirft den Steuerfahndern unbefugtes Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Verleiten zum Verrat und unbefugtes Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten vor. „Vielleicht gibt es eine Rechtfertigung für diese Taten, weil die Beamten von der Politik dazu angewiesen wurden. Das müsste aber in einem Strafprozess ermittelt werden“, sagt er. (Quelle: F.A.Z.)

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Politiker: „Illegal“ versus „gute Arbeit“

Ähnlich sieht das der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Patrick Döring. „Man darf nicht vergessen, dass hier Daten illegal erworben worden sind. Es ist nicht verwunderlich, dass die Schweizer Behörden kein Interesse daran haben, dass Straftaten in ihrem Land belohnt werden.“ (Quelle: Ruhr-Nachrichten).

Sein Koalitions-Partner, der CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble, ist da anderer Meinung. „"Die [deutschen Steuerfahnder] haben ihre Arbeit sehr, sehr gut gemacht. Nach deutschem Recht ist alles was sie gemacht haben rechtlich in Ordnung. Sie tun nur ihre Pflicht." (Quelle: SWR)

Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin geht noch weiter: „Dass die Schweiz Steuerfahnder kriminalisiert, ist skandalös und an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Die Schweiz schützt Kriminelle und jagt Steuerfahnder – und Wolfgang Schäuble findet nichts dabei".

Leser-Kommentare: „Steueroase BRD“

Auch in der Internet-Community gehen die Meinungen darüber, ob der Kauf der Steuer-CD rechtmäßig und die Reaktion der Schweiz angemessen war, weit auseinander.

„Wie bei der Stasi“, kritisiert F.A.Z.-Online-Leser Franz Siebrech das Vorgehen der deutschen Beamten. „Die Informanten erhielten von NRW bares Geld. Dass das nicht rechtens war, liegt auf der Hand. Überhaupt ist diese Schnüffelei unanständig.“

„Der Ankauf ist Kauf von Hehlerware und Unterstützung krimineller Machenschaften“, schreibt „Spiegel-Online“-Leser mit dem Spitznamen Felisconcolor. „Der Staat respektive die Regierung als Vorbild für seine Bürger, kann und darf sich nicht auf solche Geschäfte einlassen. Denn eines ist gewiss: Eine Ungerechtigkeit wird nicht gerecht durch eine andere Ungerechtigkeit.“

Andere „Spiegel-Online“-Leser widersprechen. „Wenn sich ein anderer Staat und seine Institutionen zum Helfer und Handlanger dieser hochkriminellen Verbrecher macht, darf er auch nicht mehr auf Zurückhaltung der Betrogenen [Deutschland] hoffen“, schreibt der Leser „Copperfish“.

„Es kann ja wohl nicht sein, dass so ein Zwergstaat deutsche Steuerverbrecher schützt und sich dann noch erdreistet, Haftbefehle gegen Leute zu erlassen, die dem Recht Geltung verschaffen wollen“, empört sich „Don Marten“. Und Nutzer „Sunny77777“ macht einen Gegenvorschlag.  „Wäre mal ein netter Aprilscherz: Warum nicht mal in Schweizer Tagesblättern eine Anzeige schalten und unseren Schweizer Freunden die neue Steueroase BRD schmackhaft machen? Bringt euer Geld nach Deutschland, wir sagen auch nichts dem Fiskus. Ob die Schweizer Steuerfahnder dann auch CD's kaufen würden?“

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