2. Mittlere Wertpapierfirma
Mittlere Wertpapierfirmen sind solche, die zwar die Grenzen, um als kleine Wertpapierfirma eingestuft zu werden, überschreiten, die aber allein oder in der Gruppe eine Bilanzsumme von weniger als 15 Milliarden Euro aufweisen.
3. Kleine Wertpapierfirma
Kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die insbesondere eine Bilanzsumme von weniger als 100 Millionen Euro haben. Zusätzlich erfüllen sie weitere Voraussetzungen der IFR, die sich zum Beispiel auf das Volumen der Assets under Management oder gehaltene Kundengelder beziehen, etwa:
- Verwaltung von Vermögenswerten von weniger als 1,2 Milliarden Euro
- tägliche Bearbeitung von Kundenaufträgen von weniger als 100 Millionen Euro für Kassa- oder unter eine Milliarde Euro für Derivategeschäfte
- jährliche Bruttogesamteinkünfte aus Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten der Wertpapierfirma betragen weniger als 30 Millionen Euro
4. Differenzierung
Auf große Wertpapierfirmen werden weiterhin viele bankaufsichtsrechtliche Anforderungen angewendet. In Paragraph 4 WpFG-E erfolgen weitgehende Verweise in das Kreditwesengesetz (KWG). Mittlere und kleine Wertpapierfirmen werden aus dem KWG-Regime ganz herausgelöst, künftig gelten das WpFG-E und die erwähnte Verordnung IFR.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
Das WpFG-E enthält proportional zur Größe und Bedeutung der Wertpapierfirmen im Wesentlichen:
- Anforderungen an das Anfangskapital,
- Anforderungen an die Geschäftsorganisation und bestimmte Anzeigepflichten,
- Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Solvenz der Wertpapierfirmen sowie die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen,
- Maßstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalanforderungen,
- Anforderung an den Vorstand und die Aufsichtsgremien der Wertpapierfirmen im Hinblick auf die interne Unternehmensführung,
- Regelungen zur Vergütungspolitik gegenüber bestimmten Kategorien von Mitarbeitern der Wertpapierfirmen.
Überblick Gesetzessystematik
Die wesentliche Regelungssystematik:
Eigenmittelanforderungen
Ein maßgeblicher Punkt der Neuregelungen sind die vorgesehenen Eigenmittelanforderungen, die je nach der Größe der Wertpapierfirma differenziert werden. Für große Wertpapierfirmen ergibt sich aus dem WpFG-E keine Änderungen zum Status quo.