Werner Lorbach und Thomas Hoyer im Gespräch „Gutes tun und dabei Sicherheit haben“

Werner Lorbach (l.) von der Pax-Bank und Thomas Hoyer, Vorstandschef der Caritas-Stiftung im Erzbistum Köln.

Werner Lorbach (l.) von der Pax-Bank und Thomas Hoyer, Vorstandschef der Caritas-Stiftung im Erzbistum Köln. Foto: Olaf-Wull Nickel

private banking magazin: Stiften mit Geld-zurück-Garantie oder Stiften auf Probe – Stifterdarlehen sind äußerst beliebt. Trauen sich die Menschen nicht mehr, auf übliche Weise zu stiften?

Werner Lorbach: Dass Deutschland ein Stifterland ist, erleben wir immer mehr. Es ist nur so, dass nicht jeder bereit ist, endgültig auf sein Geld zu verzichten, auch im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge. Hierfür ist das Stifterdarlehen ein geeignetes Mittel.

Thomas Hoyer: Das Stifterdarlehen ist eine Möglichkeit, das Thema Stiften kennenzulernen, mit der Option, daraus später eine Zustiftung zu machen. In der Praxis sehen wir: Die Menschen wollen etwas Gutes tun und trotzdem Sicherheit haben. Mit dem Stifterdarlehen geht beides. Wir geben die Garantie, dass wir 100 Prozent des einbezahlten Geldes zurückzahlen. Denn die Menschen wissen nicht, welchen Teil sie von ihrem Geld vielleicht noch einmal brauchen.

Wie funktioniert ein Stifterdarlehen?

Lorbach: Es ist ein zinsloses Darlehen mit unbegrenzter Laufzeit und dreimonatiger Kündigungsfrist. Zudem stellen wir dem Darlehensgeber eine Bürgschaft bereit, die das Darlehen vollumfänglich absichert.

Hoyer: Die Bürgschaft der Pax-Bank ist für uns ein wichtiges Argument: Nicht nur wir als Stiftung garantieren, sondern das Geld ist durch die Bank abgesichert. Eine doppelte Sicherheit sozusagen.

Über was für Beträge reden wir?

Hoyer: Anders als beim Spenden geht es beim Stifterdarlehen um größere Beträge, von denen man sich schwerer trennt als von kleineren Summen. Bei uns liegt die Untergrenze bei 10.000 Euro.

In diesem Jahr verzeichnete die Caritas-Stiftung ein gestiegenes Interesse an Stifterdarlehen. Können Sie sich das erklären?

Hoyer: Das Niedrigzinsumfeld macht einen Teil der Erklärung aus. Früher haben Anleger mit 100.000 Euro in festverzinslichen Wertpapieren noch 3 bis 4 Prozent Zinsen erwirtschaftet, auf die man nicht so schnell verzichtet. Heute bekommen sie fast gar nichts mehr oder müssen größere Risiken eingehen. Da sagen sich viele Menschen: Dann geben wir das Geld lieber an einen guten Zweck.

Gibt es Kundengruppen, für die sich das Angebot eher eignet?

Hoyer: Für ältere Menschen, die eine Vermögenssumme aktuell nicht benötigen, eignet sich das Stifterdarlehen am ehesten. Auch bietet es die Gelegenheit, sich mit dem Gedanken des Stiftens vertraut zu machen. Es kommen aber auch junge Leute auf uns zu, die wir als Stifter noch gar nicht erreichen würden. Sie wollen sich noch nicht endgültig binden, haben aber einen Geldbetrag zur Verfügung, den sie im Moment nicht benötigen.

Also eine Möglichkeit, die nachwachsende Generation anzusprechen.

Hoyer: Ganz genau. Eines unserer neuesten Stifterdarlehen kommt von einer Frau um die 40. Sie verfügt über einen ersparten Geldbetrag. Aktuell braucht sie das Geld nicht und will damit Gutes tun.

Der Nutzen aus Sicht des Darlehensgebers und der Stiftung wird klar. Welchen Vorteil hat die Bank von dem Geschäft mit Stifterdarlehen?

Lorbach: Wir erweitern damit unsere Palette um eine weitere Beratungsleistung, klassisches Cross-Selling. Für uns als nachhaltige Kirchenbank ist zudem wichtig: Als Schnittstelle wollen wir Stiftungen und potenzielle Darlehensgeber zusammenbringen. Wir haben verschiedene Konzepte, um den Stiftungen zu helfen, das Geld nachhaltig anzulegen und aus den Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen.

In wie vielen Fällen erfolgt die Umwandlung in eine Zustiftung?

Hoyer: Viele Darlehensgeber schreiben direkt in den Vertrag, dass der Betrag im Falle des Todes als Zustiftung in die Stiftung eingehen soll.

Lorbach: Bei uns wandeln etwa 80 bis 90 Prozent der Darlehensgeber in Zustiftungen um.

Also eine sehr hohe Zahl.

Hoyer: Zu Lebzeiten kommt noch der steuerliche Aspekt hinzu. Bei einem Stifterdarlehen hat man keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Wenn ich aber 100.000 Euro stifte, kann ich die Summe steuerlich geltend machen. Von daher ist es bereits zu Lebzeiten sinnvoll, über eine Umwandlung nachzudenken. Wir haben häufig den Fall, dass die Menschen einen Sicherheitspuffer halten, den sie jedes Jahr ein bisschen abbauen und dabei den steuerlichen Vorteil nutzen. Im Todesfall soll der Rest meist als Zustiftung in die Stiftung fließen. Auf diese Weise haben die Menschen noch etwas zu Lebzeiten zur Verfügung.

Gehen Stifterdarlehen in die Erbmasse ein?

Hoyer: Die Darlehen sind erst einmal Teil der Erbmasse. Steht der Umwandlungswunsch im Vertrag, ist das schon mal ein gutes Indiz, dass das auch der Wille des Erblassers ist. Besser ist es aber, den Wunsch tatsächlich ins Testament zu schreiben.

Was passiert in Fällen, in denen das unterbleibt?

Hoyer: Dann kann es Streit geben, wenn die Nachkommen den Willen nicht anerkennen. Es gilt im Zweifelsfall nur, was im Testament steht. Wir weisen stets darauf hin, dass das ein Punkt ist, den man mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht unbedingt klären sollte.

Lorbach: Geht es um testamentarische Verfügung oder Absicherung im Todesfall, verweisen auch wir sofort auf unser Netzwerk an Notaren oder Fachanwälten.


Über die Interviewten:

Werner Lorbach ist bei der Pax-Bank im Asset Management tätig. Er verantwortet in der Abteilung die Generationen- und Stiftungsberatung.

Thomas Hoyer ist Vorstandsvorsitzender der Caritas-Stiftung im Erzbistum Köln. Der Diplom-Kaufmann unterstützt angehende Stifter bei der Umsetzung ihrer Stiftungsvision.

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