Geschlechterdiversität Deutsche Banken deutlich weniger divers als europäische Nachbarn

Sitz der Europäischen Bankaufsichtsbehörde in Frankreich

Sitz der Europäischen Bankaufsichtsbehörde in Frankreich: Eine Frau und ein Mann verlassen das Gebäude. Foto: Imago / IP3 Press

Der Frauenanteil in Führungspositionen der Banken in Deutschland ist im europäischen Vergleich besonders niedrig. Nur neun Prozent der Vorstandsposten sind weiblich besetzt, der europäische Durchschnitt liegt bei 18 Prozent. Lediglich in Griechenland (3 Prozent), Malte (0 Prozent) und der Slowakei (knapp 9 Prozent) ist der Anteil noch geringer.

Das geht aus dem Diversitätsreport der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hervor. Befragt wurden 662 europäische Banken, davon 127 aus Deutschland. Dem Bericht zufolge liegt der Frauenanteil in den Aufsichts- und Verwaltungsräten der deutschen Banken mit 21 Prozent ebenfalls unter dem europäischen Durchschnitt von 26 Prozent.

Wirtschaftliche Anreize zu mehr Diversität

Dabei haben Banken dem EBA-Report zufolge durchaus Anreize diverser zu werden. Während die durchschnittliche Rendite aller teilnehmenden Banken bei 6,36 Prozent liegt, erreichen Institute, bei denen nur ein Geschlecht im Vorstand vertreten ist, im Schnitt lediglich 5,27 Prozent. Banken mit Frauen und Männern in der Führung konnten hingegen eine durchschnittliche Rendite von 7,88 Prozent erzielen. Laut der EBA sind Diversität und Effizienz eindeutig korreliert. Das hätten auch weitere Studien gezeigt.

Bafin und EBA fordern Diversitätsrichtlinien

Die EBA fordert die nationalen Aufsichtsbehörden dazu auf, sicherzustellen, dass alle Banken eine Diversitätsrichtlinie haben, und dass die Vergütung geschlechtsneutral erfolgt. Die Bafin fordert deutsche Kreditinstitute unter ihrer Aufsicht bereits dazu auf, eine Diversitätsrichtlinie aufzustellen. Dazu befinden sich Vorschriften im Kreditwesengesetz wie das Gebot der geschlechtsneutralen Vergütung oder die Pflicht, Strategien und Ziele zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts zu erarbeiten.

Bereits 2016 hat die Bafin ein Merkblatt zum Kreditwesengesetz (KWG), dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) herausgebracht, das unter anderem Hinweise zu den Diversitätsrichtlinien enthält. Demnach sollten sie auf folgende Punkte eingehen: Bildungshintergrund, beruflicher Hintergrund, Geschlecht, Alter und geografische Herkunft. Darüber hinaus sollten die Richtlinien auch die Karriereplanung berücksichtigen, sowie Maßnahmen zur Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mitarbeitern unterschiedlichen Geschlechts.

 

 

Doch auch in diesem Punkt liegt Deutschland dem EBA-Report zufolge zurück. Während 78 Prozent aller befragten europäischen Banken eine Diversitätsrichtlinie haben und 62 Prozent aller Institute eine Zielvorgabe für das unterrepräsentierte Geschlecht, sind es in Deutschland lediglich 65 und 45 Prozent.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen