Wege in die Selbstständigkeit, Teil 2 So startet man seine eigene Vermögensverwaltung

Seite 2 / 3

Die nötige Finanzkraft

Erteilt die Aufsichtsbehörde dann die Zulassung, müssen die Gründer für eine 32-KWG-Lizenz dauerhaft Eigenkapital hinterlegen. Neben den schon früher notwendigen 50.000 Euro Mindestkapital müssen sie 25 Prozent der im Business-Plan angegebenen laufenden Kosten vorhalten. Und diese Eigenkapitalanforderung darf zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Die meisten werden sich beim Zulassungsverfahren rechtlichen Beistand geleistet haben, der mit rund 15.000 Euro zu Buche schlagen dürfte.

Und es läppert sich weiter. Zu den Initialkosten gesellen sich die fortlaufenden Kosten. So zeigt die Branchenpraxis, dass die künftigen Vermögensverwalter ein bis zwei Mitarbeiter allein für die Administration abstellen müssen. Diese müssen sich dann um Compliance, Risikomanagement, Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz et cetera kümmern. In der Regel ergibt sich daraus ein Kostenblock von zirka 150.000 Euro durch Mitarbeiter, die weder in der Kundenberatung noch im Portfoliomanagement arbeiten.

Zudem werden fortlaufend Ausgaben für die WpHG- und KWG-Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer fällig, für Beiträge zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) sowie die Bafin-Umlage – alles zusammen ein Kostenblock von rund 15.000 Euro. Es folgen monatliche Miete, Ausgaben für ein Kursversorgungssystem, ein Reporting-Tool und eine Buchhaltungs-EDV in Höhe von in der Regel 10.000 Euro monatlich.

Nicht inbegriffen sind bisher etwaigen Firmenwagen, CRM-Tools oder die Rechtsberatung, um beispielsweise Muster-Verträge aufzusetzen.„Inklusive einem Gehalt für die zwei bis drei Gründer verschlingt so selbst eine sehr schlanke Struktur rund 600.000 Euro im Jahr“, erklärt Jost Weil.

Eine Abfindung ist zwar als gutes Startkapital für eine eigene Vermögensverwaltung Gold wert, aber auch in ihrer Nachhaltigkeit begrenzt. „Banker bekommen meist ein bis maximal drei Monatsgehälter je Jahr der Betriebszugehörigkeit“, erklärt Rechtsanwalt Mertens.

Selbst bei einem üppigen Gehalt gen 200.000 Euro und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit bekommt ein Private Banker eine Abschlagszahlung von 400.000 bis 600.000 Euro.„Das hört sich nach viel Geld an, deckt aber unter Umständen gerade mal die Kosten eines Geschäftsjahrs einer jungen Vermögensverwaltung“, so der Experte der Düsseldorfer Sozietät BMS.

Break-Even ab mindestens 60 Millionen Euro

Gut wäre, wenn sich die Ausgaben schnell durch Einnahmen decken ließen. Je nach Kundenklientel muss man mit verschiedenen Gebühren rechnen. „Während Kunden mit einem Vermögen von einer Million Euro oder darunter bereit sind ein Prozent Verwaltungsgebühr zu zahlen, sind es bei größeren Kunden lediglich ungefähr 0,75 Prozent“, so Weil.

Im Beispiel der 600.000 Euro Ausgaben, zahlt sich ein Geschäftsmodell erst ab 60 bis 80 Millionen Euro aus. Und das ist der Break-Even einer äußerst schlanken Struktur. Kein Wunder also, dass viele Branchenvertretern eher von Summen von 100 bis 150 Millionen Euro verwalteten Kundengeldern sprechen, die es braucht, um langfristig kostendeckend arbeiten zu können.

„Zeitlich sollten sich Gründer daher auf einen Business-Plan von drei bis vier Jahren einstellen und entsprechendes Kapital mitbringen“, findet Vermögensverwalter Weil. „In zwölf Monaten einen Break-Even zu erreichen, halte ich für sehr ambitioniert.“