Rund 30 Zulassungen nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes erteilt die Bafin jedes Jahr, so ein Sprecher der Aufsichtsbehörde. Eine Gründerwelle sieht anders aus. Nur wer die Zulassung hat, darf in Deutschland die Dienstleistungen Anlageberatung, -vermittlung und insbesondere die Finanzportfolioverwaltung erbringen.
Und dennoch: Bei nicht mal 700 erteilten 32-KWG-Lizenzen – davon sind nicht mal alle als unabhängige Vermögensverwalter anzusehen – ist die Zahl auch nicht nichts. Immer wieder wagen frühere Bankmitarbeiter oder Angestellte von Asset Managern und Vermögensverwaltern den Sprung in die Selbstständigkeit. Klar, dieser Sprung ist aufgrund der zunehmenden Regulierung schwieriger denn je. Die Kosten sind gestiegen und erhöhen somit das unternehmerische Risiko. Die Gründung einer unabhängigen Vermögensverwaltung gilt nicht umsonst als Königsdisziplin.
Nachweis der Vermögensverwalter-Eignung
Zu den Zutaten einer erfolgreichen Gründung gehören bestehende Kundenbeziehungen, ein Talent für die Akquise von Neukunden sowie langjährige Erfahrung im Portfoliomanagement. Bevor es losgeht, muss aber die Bafin-Genehmigung her. Da schauen die Aufseher zum einen auf die fachliche und persönliche Eignung der handelnden Personen.
Künftige Geschäftsführer müssen mindestens drei Jahre in leitender Funktion bei einer Bank oder einem Vermögensverwalter gearbeitet haben. „Bei einer Vermögensverwaltung mag das der Leiter des Portfoliomanagements sein, bei Bankinstituten wird stärker auf die bisherige disziplinarische Personalverantwortung geschaut“, erklärt Jost Weil von der Vermögensverwaltung Runte, Weil & Alt. Der 50-Jährige hat bereits zweimal eine Bafin-Zulassung mit Erfolg beantragt.
Gerade für Vermögensberater einer Bank ist es wichtig, bei einem Ausscheiden bei ihrem bisherigen Arbeitgeber darauf zu achten, dass das Arbeitszeugnis die Informationen über die Eigenverantwortung und den Umfang der Personalführung beinhaltet. Erforderlich für die Bafin-Zulassung ist zudem ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und dass der angehende Vermögensverwalter kein Steuerdelikt begangen hat oder Geschäftsführer eines Unternehmens war, dass einen Insolvenzstrafbestand erfüllt hat.
Tür zu für 34f-Finanzberater
„Wer hingegen nicht aus einer Bank oder Vermögensverwaltung kommt, sondern bisher beispielsweise mit einer Lizenz nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung Vermögensanlagen und Investmentfonds beraten und vermittelt hat, für den ist der Nachweise der fachlichen Eignung zur Finanzportfolioverwaltung nahezu unmöglich“, sagt Philipp Mertens, Partner der Kanzlei BMS.
Antragssteller müssen zudem ein wenig Zeit für das Prozedere einplanen. „Während 2010 ein schlankes Zulassungsverfahren noch in acht Wochen möglich war, muss man mittlerweile von drei bis vier Monaten ausgehen – das hängt stark davon ab, ob die Antragssteller auch vollständige Unterlagen eingereicht haben“, erklärt Christoph Runte, Partner von Vermögensverwalter Weil.
Denn neben der persönlichen und fachlichen Eignung durchleuchtet die Bafin den Business-Plan und überprüft im Inhaberkontrollverfahren, woher das Gründungskapital kommt. Das aber nur, wenn ein Geldgeber mehr als 10 Prozent der Anteile der gegründeten Vermögensverwaltung hält. „Letzteres ist kein Hexenwerk, muss aber abgearbeitet werden und kostet in der Regel Zeit“, so Mertens. Das Verfahren soll Strohmänner-Konstellationen ausschließen und generell die finanziellen Möglichkeiten der Investoren offenlegen.