Wege in die Selbstständigkeit, Teil 1 Wenn Private Banker raus aus der Bank wollen

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Wer sicher ist, dass er gewisse Bestände mitbringt, kann sich einem bestehenden Vermögensverwalter anschließen. Je nach Verhandlungsmasse und -geschick kann das auf eine Partnerschaft hinaus laufen. In dem Fall kauft man sich quasi ein und rückt in die Geschäftsführung auf. Entsprechend muss man der Bafin die Eignung zum Geschäftsleiter nachweisen.

„Man ist dann größtenteils sein eigener Herr, ähnlich wie bei einer eigenen 32-KWG-Erlaubnis, aber spart sich die ganzen Strapazen eines Erlaubnisverfahrens“, so Rechtsanwalt Mertens. Voraussetzung ist, dass man einen Vermögensverwalter findet, bei dem es persönlich, bei der Investmentphilosophie und dem Standort stimmt.

Weitere Variante ist der Anschluss als Angestellter. Wie die diesjährige Umfrage des Instituts für Vermögensverwaltung zeigt, stellen Vermögensverwalter weiterhin Personal ein. Die ganz Großen mit mehr als 500 Millionen Euro betreuten Kundengeldern schufen im vergangenen Jahr im Durchschnitt netto 3,7 neue Stellen, was einem Personalwachstum von 12 Prozent entspricht.

Und rund 60 Prozent der größeren Vermögensverwalter planen auch für die Zukunft, Personal einzustellen (siehe nachfolgende Tabelle). Da die bestehenden Vermögensverwalter vermutlich für rund 4.000 Arbeitsplätze stehen, sind die Möglichkeiten, einen Job zu ergattern, aber auch begrenzt.



Institut für Vermögensverwaltung (2016)

 

  

Boutique oder Sozietät

Der zweite Weg raus aus der Bank führt zu einem Haftungsdach. Deren Angebot ist, das Middle- und Backoffice zu organisieren. Etwaige Partner sollen sich voll auf die Kunden und etwaiges Portfoliomanagement konzentrieren können. Eine Haftungsdachpflicht wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht.

Wer seine Kunden ganzheitlich beraten und dabei auf Anlageprodukte, die als Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz definiert sind, nicht verzichten will, ist bei einem Haftungsdach allerdings besser aufgehoben. Bei dessen Wahl – man darf sich immer nur einem Haftungsdach anschließen – gilt es, das jeweilige Leistungsangebot und die Konditionen abzuwägen und den für den eigenen Business-Plan geeigneten Anbieter zu finden.

Generell unterscheiden kann man zwischen einem auf das Massengeschäft ausgerichteten Haftungsdach und einem Boutiquen-Haftungsdach, das dem vertraglich gebundenen Partner mehr Freiheit und individuelle Beratung ermöglicht. Für Private Banker und Wealth Manager kommen in aller Regel nur Letztere infrage.

Einer, der diesen Schritt gegangen ist, ist Lars Postall, Geschäftsführer von Postall Asset Management. 2014 hat er sein Unternehmen gegründet und sich dem Haftungsdach BN & Partners Capital angeschlossen. „Wir hatten uns vor der Gründung auch mit der Möglichkeit einer eigenen Bafin-Lizenz beschäftigt, dies aufgrund von anfänglichen und laufenden Kosten sowie der Dauer des Zulassungsverfahrens aber zunächst verworfen“, so der 45-Jährige.

Bei der Auswahl des Haftungsdachs habe er dann auf die Dienstleistungspalette, die handelnden Personen und die Konditionen geachtet. Auch sei seinem Team eine gewisse Größe des Haftungsdachs wichtig gewesen. Der Anbieter könne dann besser die Fixkosten, die beispielsweise aus Mifid 2 resultieren, umlegen, und es sei wahrscheinlicher, dass es ihn auch noch in ein paar Jahren gebe.