Im Prozess um zwei ehemalige Wealth Manager der Hypovereinsbank, die wegen Steuerhinterziehung angeklagt waren, hat das Landgericht Wiesbaden ein Urteil gefällt: Gegen einen der Männer erging Bewährungsstrafe von zwei Jahren – wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen. Der zweite Ex-Banker erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in drei Fällen ebenfalls eine Bewährungsstrafe, die sich auf ein Jahr und zwei Monate beläuft. Zudem sollen die Männer zusätzlich jeweils eine fünfstellige Geldstrafe zahlen sowie die Kosten für das Verfahren tragen.
Die Verteidigung der zwei Wealth Manager hatte im Schlussplädoyer einen Freispruch für die Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld dagegen mehrjährige Haftstrafen verlangt, weil die Angeklagten für das Family Office vom mittlerweile verstorbenen Immobilieninvestors Rafael Roth Wertpapierkäufe und -verkäufe abgewickelt haben sollen, die demnach einzig der falschen Erstattung von Steuern nach dem Cum-Ex-Prinzip dienten. Hanno Berger, Rechtsanwalt und Erfinder des Cum-Ex-Steuerraubs, muss sich in einem abgetrennten Verfahren gegenüber der Justiz verantworten.