Cum-Ex-Urteil erwartet Ehemalige Wealth Manager der Hypovereinsbank plädieren auf Freispruch

Das Hauptgebäude des Landgerichts Wiesbaden

Das Hauptgebäude des Landgerichts Wiesbaden: Weil das Interesse am Prozess um zwei ehemalige HVB-Wealth-Manager groß ist, wird das Urteil in einer Leichtbauhalle verkündet. Foto: Imago Images / brennweiteffm

Wer derzeit auf der Webseite des Landesgerichts Wiesbaden unterwegs ist, stolpert mit viel Glück über eine Pressemitteilung, in der das Gericht auf eine Terminverschiebung hinweist. Was sich arg technisch liest, ist für die Private-Wealth-Branche recht interessant: Es gehe um den Prozess mit dem Aktenzeichen 6 KLs – 1111 Js 27125/12, angeklagt seien „B. und G.“. Und: Die Urteilsverkündung werde am kommenden Dienstag, den 1. November 2022, für 14 Uhr angesetzt – in der eigens errichteten Leichtbauhalle am Grundweg im Veranstaltungsgelände Gibber Kerb.

Angeklagte sollen Steuern für das Family Office von Rafael Roth hinterzogen haben

Letzteres ist ein erster Hinweis darauf, dass das Urteil eine gewisse Relevanz hat. Denn wegen der Pandemie weicht das Landgericht Wiesbaden für große Prozesse mit einem entsprechend ebenso großen öffentlichen Interesse auf das besagte Veranstaltungsgelände aus, um mehr Platz zu haben. Der zweite Hinweis auf Relevanz für die Private-Wealth-Branche findet sich ebenfalls in der Pressemitteilung und im Stichwort Cum-Ex. Denn der Prozess gegen „B. und G.“ dreht sich um eine mögliche Cum-Ex-Steuerhinterziehung.

„B. und G.“ sind ehemalige Berater aus dem Wealth Management der Hypovereinsbank, die zwischen 2006 und 2008 den inzwischen verstorbenen Immobilieninvestor Rafael Roth und sein Family Office betreuten. In diesem Zusammenhang sollen sie Steuern hinterzogen haben, die Summe liegt laut Börsen-Zeitung bei über 100 Millionen Euro. Die Berater hätten sich etwa erneute Steuerbescheinigungen für Roths Family Office ausstellen lassen. Zuvor seien dutzende Leerverkaufsgeschäfte mit Dax-Titeln getätigt worden, die laut Anklage der Erstellung falscher Steuerbescheinigungen dienten. 

 

Die Angeklagten weisen laut Börsen-Zeitung darauf hin, dass sie als Wealth Manager nicht mit steuerlichen Fragestellungen betraut waren. Einer der beiden Angeklagten hatte beispielsweise das Family-Office-Segment bei der Hypovereinsbank geleitet. Im Schlussplädoyer habe die Verteidigung der beiden Wealth Manager deshalb auf Freispruch plädiert, schreibt die Börsen-Zeitung. Die Anklage hat wegen schwerer Steuerhinterziehung dagegen Freiheitsstrafen von vier Jahren und vier Monaten beziehungsweise drei Jahren und zwei Monaten gegen die beiden Angeklagten beantragt. Das Verfahren wurde vom Strafprozess gegen Hanno Berger – gemeinhin als einer der Erfinder von Cum-Ex bekannt – und gegen andere Angeklagte abgetrennt.

Zu welchem Urteil das Gericht in der Sache 6 KLs – 1111 Js 27125/12 dann kommt, wird also am kommenden Dienstag öffentlich – wenn „B. und G.“ um 14 Uhr gemäß der Relevanz des Prozesses in der Leichtbauhalle am Grundweg im Veranstaltungsgelände Gibber Kerb Platz nehmen werden.

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