MaRisk Was die neuen Bafin-Regeln für Wertpapierinstitute ändern

Jörg Streißle, Partner bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft

Jörg Streißle, Partner bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft Bildquelle: Annerton

Guidelines für Wertpapierinstitute im Licht der Proportionalität

Ende August veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk). Sie lösen die MaRisk für Kreditinstitute ab, die nach Auffassung der Bafin bislang von Wertpapierinstituten (WpI) sinngemäß anzuwenden waren. Im Verhältnis zu diesen fallen die WpI MaRisk sehr schlank aus; substantielle Abweichungen finden sich vor allem in Bezug auf den Umgang mit vertraglich gebundenen Vermittlern.

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