Guidelines für Wertpapierinstitute im Licht der Proportionalität
Ende August veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk). Sie lösen die MaRisk für Kreditinstitute ab, die nach Auffassung der Bafin bislang von Wertpapierinstituten (WpI) sinngemäß anzuwenden waren. Im Verhältnis zu diesen fallen die WpI MaRisk sehr schlank aus; substantielle Abweichungen finden sich vor allem in Bezug auf den Umgang mit vertraglich gebundenen Vermittlern.
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Guidelines für Wertpapierinstitute im Licht der Proportionalität
Ende August veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk). Sie lösen die MaRisk für Kreditinstitute ab, die nach Auffassung der Bafin bislang von Wertpapierinstituten (WpI) sinngemäß anzuwenden waren. Im Verhältnis zu diesen fallen die WpI MaRisk sehr schlank aus; substantielle Abweichungen finden sich vor allem in Bezug auf den Umgang mit vertraglich gebundenen Vermittlern.
Ziel des Rundschreibens ist es, einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation und des Risikomanagements der WpI aufzuzeigen.
Die WpI MaRisk haben keinen Gesetzescharakter. Sie fassen vielmehr die Rechtsauffassung der Bafin zusammen, wie die gesetzlichen Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement von den einzelnen WpI umzusetzen sind. Ihrer Bedeutung in der Praxis tut dies keinen Abbruch. Seit nunmehr über 20 Jahren nutzt die Bafin Mindestanforderungen an das Risikomanagement zur aufsichtsrechtlichen Feinsteuerung. Dass sie jetzt neben Banken und Zahlungsinstituten auch WpI mit eigenen MaRisk bedacht hat, spricht für die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des Instruments aus Sicht der Bafin.
In den Anwendungsbereich der WpI MaRisk fallen Mittlere und Kleine WpI. Große WpI sind aufsichtsrechtlich Banken gleichgestellt; für sie gelten die ebenfalls jüngst von der Bafin neu gefassten MaRisk.
Modularer Aufbau
Die WpI MaRisk sind – wie die MaRisk auch – modular aufgebaut. Sie bestehen aus einem Allgemeinen Teil (AT) und zwei Besonderen Teilen, nämlich den Besonderen Anforderungen an das interne Kontrollsystem (BT 1) und den Anforderungen an die Risikoberichterstattung (BT 2). Der Allgemeine Teil ist in neun Module unterteilt und regelt allgemeine Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und das Risikomanagement ohne Bezug zu spezifischen Risiken. Derer nimmt sich das Modul BT 1 an und stellt Vorgaben für den Geschäftszweig der Handelsgeschäfte und den Vertriebskanal der vertraglich gebundenen Vermittler auf.
Proportionalitätsgrundsatz
Im Zentrum der WpI MaRisk steht der Grundsatz der doppelten Proportionalität. Ihm folgend finden die Anforderungen abgestuft in Abhängigkeit von der Größe des jeweiligen Instituts und der Art, dem Umfang und der Komplexität seiner Geschäftstätigkeit Anwendung. Am deutlichsten tritt der Proportionalitätsgrundsatz in Anforderungen zutage, die nur von Mittleren und nicht von Kleinen WpI zu befolgen sind. Hierzu zählt unter anderem die Pflicht zur Aufstellung eines Abwicklungsplans, die nach der Konsultationsfassung noch für alle WpI galt. Die Intensität und wohl auch die Frequenz von Prüfungen sind ebenfalls proportional zum Risiko eines Instituts auszurichten.
Risiken
Die Anforderungen der WpI MaRisk beziehen sich auf das Management der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken sind insbesondere diejenigen, die sich wesentlich auf die Höhe der verfügbaren Eigenmittel auswirken können, oder die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Die Wesentlichkeit hat jedes Institut für sich im Rahmen einer Risikoinventur zu bestimmen. Hierbei sind mindestens drei Kategorien von Risiken zu berücksichtigen, nämlich die (operationellen) Risiken aus laufender Tätigkeit, die Liquiditätsrisiken und die sonstigen Risiken.
Bei den operationellen Risiken unterscheidet die Bafin zwischen Risiken für die Kunden (RtC), Risiken für den Markt (RtM) und Risiken für das Wertpapierinstitut (RtF); eine Kategorisierung, die bereits aus den Eigenmittelanforderungen an WpI bekannt ist. Spezifische Anforderungen an das Management dieser Risiken finden sich im Besonderen Teil der WpI MaRisk unter dem Modul Anforderungen an die Risikomanagementprozesse (BTR) wieder.
