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Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat beim Kammergericht in der Hauptstadt eine Feststellungsklage gegen zwölf Beklagte eingereicht. Das Versorgungswerk erlitt Verluste von mehr als einer Milliarde Euro – rund die Hälfte des Anlagevermögens – und will nun Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie aus einer Gerichtsakte hervorgeht, die Bloomberg vorliegt, richten sich die Vorwürfe unter anderem gegen die Apobank in Düsseldorf, die Hamburger Niederlassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars sowie das Land Berlin. Zudem sind neun ehemalige Manager des Versorgungswerks verklagt. Der Antrag wurde Ende Dezember eingereicht.
Vorwürfe gegen Berater und Prüfer
In dem Antrag werden mehrere an der Kapitalanlage beteiligte Akteure beschuldigt. Die Apobank, die mit der Beratung zu Investitionsrisiken beauftragt war, soll ihre Pflichten verletzt haben. Sowohl die Apobank als auch der Abschlussprüfer Forvis Mazars hätten nach Ansicht der VZB-Verantwortlichen erkennen müssen, dass ein erheblicher Teil der Anlagen – insbesondere Direktkredite und Schuldscheindarlehen – nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach, da es an ausreichenden Sicherheiten und einer tragfähigen Bonität gefehlt habe.
Die Antragsteller verweisen auf angeblich offenkundige Mängel, die bereits bei stichprobenhaften Prüfungen hätten auffallen müssen. „Hätte der Abschlussprüfer auch nur einzelne wenige stichprobenhafte Untersuchungen aus der Vielzahl von Darlehen vorgenommen, wäre ihm sofort und unmittelbar, weil offenkundig, die Unzulässigkeit der Darlehensvergaben aufgefallen“, heißt es in dem Antrag.
Brisant ist nach Darstellung der Antragsteller die Rolle der Apobank bei der Bewertung der Risiken. Sie habe einen Großteil der betreffenden Engagements als Investment Grade eingestuft, ohne diese Einschätzungen zu überprüfen oder zu hinterfragen, ob Wertberichtigungen oder Abschreibungen erforderlich gewesen wären.
Forvis Mazars wird vorgehalten, im Zusammenhang mit einzelnen Investitionen wiederholt gutachterliche Stellungnahmen abgegeben zu haben, deren Unabhängigkeit aus Sicht der Antragsteller zweifelhaft sei. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Berlin gerät in den Fokus – ihr wird eine unzureichende Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten vorgeworfen.
Beklagte weisen Vorwürfe zurück
Ein Sprecher des Kammergerichts lehnte gegenüber Bloomberg eine Stellungnahme ab und verwies darauf, dass sich Gerichte in der Regel erst äußern, wenn alle Beteiligten benachrichtigt worden sind. Sprecher von der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erklärten, ihnen sei ein solcher Antrag nicht bekannt.
Von der Apobank heißt es gegenüber dieser Radaktion: „Wir weisen eine Mitschuld an den in der Öffentlichkeit kolportierten Verlusten des VZB klar von uns.“ Zu konkreten Kundenverbindungen könne man sich nicht im Detail äußern. Das gelte umso mehr, da den Verantwortlichen der Apobank bislang weder der in einem Artikel von Bloomberg zu den Vorwürfen erwähnte diesbezügliche Antrag an das zuständige Gericht noch eine Feststellungsklage vorlägen.
Von Forvis Mazars heißt es gegenüber dieser Redaktion, dass der von einzelnen Medien zitierte Schriftsatz ebenfalls nicht vorliege: „Unabhängig davon können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben, denn als Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterliegt unser Unternehmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Verschwiegenheitspflicht.“
Grundsätzlich führe Forvis Mazars nach eigener Aussage die anvertrauten Mandate stets streng gesetzeskonform und unter Einhaltung höchster Qualitätsstandards aus.