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Brisant: Wohltmanns Ehefrau soll zudem direkt beim VZB angestellt gewesen sein, seine Tochter bei der VZB-eigenen Fleesensee-Holding. In einer E-Mail von Anfang 2024, die Capital vorliegt, soll Rellermeier an Wohltmann geschrieben haben: „Ich bin nicht nur deutlich wohlhabender und erfolgreicher, sondern evident sozialer als du.“ Er habe über Jahre „üppige Boni“ im Verwaltungsausschuss „argumentiert“ und die Beschäftigung von Frau und Tochter geduldet. Das seien „Interessenkonflikte, die ich dir zuliebe akzeptiere“.
Auf Anfrage wollte Rellermeiers Anwalt Mirko Röder die Nachricht gegenüber Capital nicht kommentieren. Die Existenz einer solchen Mail könne demnach nicht bestätigt werden. Allgemein erklärte er jedoch, dass es „kein Beschäftigungsverbot für Familienangehörige“ gebe. Sämtliche
vertraglichen Regelungen seien „durch die hierfür zuständigen Gremien getroffen worden“.
Zudem betont Röder gegenüber RBB24: „Welche Verluste wann entstanden und durch wen zu verantworten sind, bleibt dem Ergebnis der Ermittlungen vorbehalten. In jedem Falle gilt die Unschuldsvermutung.“
Fakt hingegen ist, dass Rellermeier gegen seine Abberufung geklagt und damit keinen Erfolg hatte. Das Berliner Verwaltungsgerichts lehnte einen Antrag Rellermeiers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen seine Abberufung ab. Die Berliner Morgenpost schreibt, dass ihr der Beschluss dazu vom 26. November vorliegt. Demnach sei für das Gericht nicht erkennbar, dass „rein willkürliche Erwägungen“ ausschlaggebend für die Abberufung gewesen seien.
Vielmehr sei die Sorge vieler Mitglieder des VZB um die Sicherheit ihrer Renten in der derzeitigen Situation nachvollziehbar. „Dass in dieser Situation der Wunsch jedenfalls nach einem personellen Neustart bestand, ist nachvollziehbar“, heißt es laut Berliner Morgenpost in dem Beschluss. Rellermeier war von 2013 bis April 2025 ehrenamtlich Vorsitzender des Verwaltungsausschusses.
„Völlig wahnsinniger Weg“ – Vernichtendes Prüferurteil
Die Wirtschaftsprüfer des Center for Financial Reportings (CFRV) um Professor Holger Wassermann präsentierten Ende November ihre ersten Einschätzungen. Wassermann habe bei der Versammlung von einem „völlig wahnsinnigen Weg“ gesprochen, berichten Teilnehmer dem Handelsblatt.
In ihrer Präsentation bemängelten die Prüfer eine „fehlende Gesamtstrategie für Investitionen“ und ein Portfolio mit „äußerst geringer Liquidität“, das „fast nur außerbörsliche Geschäfte“ beinhalte. Controlling und Management hätten „aufseiten des VZB für diese Art von Portfolio“ gefehlt. Den Prüfern hätten Unterlagen gefehlt wie „Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte, Bewertungsansätze“. Zudem seien sie auf „komplexe Vertrags- und Gesellschaftsstrukturen mit auffälligen personellen Verflechtungen“ gestoßen.
Laut Capital mussten die Prüfer in ihrer Arbeit häufig bei null beginnen, „da in der Vergangenheit anscheinend keine Unterlagen zur Bewertung der Kapitalanlagen erstellt worden sind“. Der neue VZB-Chef Schieritz erklärte laut RBB24, die Anlagepraxis sei „unzulässig, unvernünftig und strukturell fehlgesteuert gewesen.“ Ein Teil der Investments habe sowohl den VZB-Richtlinien als auch Landes- und Bundesrecht widersprochen.
Wie das private banking magazin im Juli berichtete, arbeiten drei unabhängige Kanzleien seit Februar die Vorgänge auf. Ihr erster Zwischenbericht zeigte „Pflichtverletzungen, Verstöße gegen gesetzliche und interne Anlagerichtlinien sowie ein Versagen von Kontrollmechanismen“ auf.
Alte Führung weist Vorwürfe zurück
Die abgesetzten Verantwortlichen wehren sich. Rellermeier ließ dem Tagesspiegel durch seinen Anwalt Röder mitteilen: „Sämtliche Geschäfte des VZB wurden unter Einbindung renommierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwaltskanzleien getroffen. Eigenmächtiges oder persönliches Handeln gab es nicht.“
Gegenüber dem Tagesspiegel kritisierte der frühere Vorsitzende, die neuen Verantwortlichen hätten „sämtliche Experten vom Hof gejagt und vollkommen unerfahrene Kollegen und auch Berater ins kalte Wasser geworfen.“ Damit sei dem Versorgungswerk „vollkommen sinnlos ein Schaden von etwa einer halben Milliarde Euro zusätzlich entstanden“.
„Ich hoffe, dass die anzeigenden und klagenden Zahnärzte gut versichert sind“, sagt Röder zudem und ergänzt: „Die Kosten können sich schnell zu einem Millionengrab entwickeln.“
Nach Informationen aus Kreisen des abgesetzten Verwaltungsausschusses habe die Berliner Senatsverwaltung zudem nie Einwände gegen Anlagestrategien oder getätigte Investments des Versorgungswerks erhoben. Auch habe man jedes größere Investment von namhaften Unternehmensberatungen prüfen lassen. Die Wirtschaftsprüfer hätten bis 2023 jedes Jahr einen „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ erteilt, berichtet der Tagesspiegel.
Die neue Spitze hält dagegen, viele Firmen seien allein wegen falscher Geschäftsmodelle pleitegegangen. Das VZB sei gesetzlich verpflichtet, jede Investition zu prüfen, erklärte Schieritz. „Dabei zeigt sich meist: Die ursprünglichen Investitionen waren nicht rechtmäßig, daher darf das VZB jetzt keine weiteren Mittel gewähren.“
Zu dem erwähnten zusätzlichen „sinnlosen Schaden“ von einer halben Milliarde Euro sagt Wassermann gegenüber dieser Redaktion: „Die von einem früheren Verantwortlichen verbreitete Aussage, der neue Verwaltungsausschuss hätte Schäden verursacht, ist sachlich unzutreffend. Derzeit bewerten wir die Vermögensgegenstände als externe Sachverständige zum Stichtag 31.12.2024; auch die Verluste ermitteln wir auf diesen Tag. Zu diesem Zeitpunkt war der derzeitige Verwaltungsausschuss noch nicht im Amt, so dass er dieses Verluste auch nicht verantworten kann.“
Er ergänzt: „Generell gilt: Schäden wurden erst jetzt aufgedeckt, waren aber zum Teil schon vor Jahren eingetreten. Offiziell wurden zuletzt rund 2,2 Milliarden Anlagevermögen in der Bilanz ausgewiesen. Wir wissen heute, dass diese Zahl nicht korrekt ist. Die Buchwerte vieler Beteiligungen und Ausleihungen hätten längst abgeschrieben werden müssen, etwa in den Jahren 2022, 2023, 2024. Wenn man über Jahre hinweg aber notwendige Abschreibungen nicht vornimmt, sind auch die ausgewiesenen Gewinne und Renditen nicht real. Unternehmen, an denen das VZB beteiligt war und die zuletzt in Insolvenz gerieten, waren in der Regel seit Jahren defizitär und haben bereits mehrfach ihre Ziele verfehlt.“
Für Wassermann stehe fest, dass das VZB in der Vergangenheit vielen Firmen immer weitere Mittel gewährte, meist auf das Versprechen hin oder in der „bloßen Hoffnung“, dass man nun wirklich die Gewinnzone erreiche: „Ein Fass ohne Boden. Ungeachtet dessen durfte und darf das VZB an solche Unternehmen keine Gelder auszahlen – weder als Eigenkapital noch als Darlehen."
Laut Wassermann gelten diese Anlagen als nicht „sicher“, „rentabel“ oder „liquide“ (§ 215 Abs. 1 VAG). Betriebsmittelkredite dürfe das VZB demnach ohnehin nicht gewähren (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 AnlV).
Genau um solche Darlehen handelte es sich laut Wassermann in der Vergangenheit oft: Sie dienten demnach dazu, laufende Ausgaben wie Steuern, Gehälter oder die Miete zu begleichen. „Der neue Verwaltungsausschuss hat diese unzulässige und unwirtschaftliche Praxis beendet und dadurch weitere Schäden verhindert.“
Hilferuf an den Bund – und strukturelle Fragen
Eine Initiative von Zahnärzten, die sich „WEU. WirEngagierenUns“ nennt, wandte sich laut Tagesspiegel und rbb24 mit einem dramatischen Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Darin wird die Ministerin „eindringlich“ ersucht, das Versorgungswerk unter ihre Kontrolle zu nehmen. Nötig seien eine „Intervention und Einrichtung eines Sondervermögens“, um die Renten zu sichern.
Die Finanzlage erinnere an einen „Systemkollaps“, heißt es in dem Brief. Ohne staatliche Hilfe drohten ein „totaler Zusammenbruch“ und „massive Abwanderungsbewegungen insbesondere junger Zahnärztinnen und Zahnärzte“. Damit„ stünde die Sicherstellung der ambulanten Versorgung ernsthaft infrage“.
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, die als Aufsicht für die Kapitalanlagen des VZB zuständig ist, verwies laut Tagesspiegel auf die Schweigepflicht und teilte laut rbb24 mit, dass sie „die ihr obliegenden gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich wahrnehme“. Eine Beaufsichtigung durch den Bund sei „verfassungsrechtlich nicht vorgesehen“, da die Bundesländer die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für die berufsständische Versorgung hätten.
Kritik wird laut Tagesspiegel an der Senatsverwaltung geübt, die offenbar von der Schieflage nichts mitbekommen habe. Das Land Berlin sei strukturell überfordert und könne die Aufsicht nicht mehr allein übernehmen.
Warnung für die gesamte Branche
Die Affäre könnte das Vertrauen in die bundesweit 91 Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Architekten bedrohen – ein System, von dem man nun glauben könnte, das mitunter Finanzamateure im Nebenjob mit Milliarden hantieren und Aufseher nicht immer genau hinschauen.
Ausblick ungewiss
Die neue VZB-Führung soll, so schreibt es Capital, eine erste Schadensersatzklage gegen Rellermeier eingereicht. Haftungsansprüche werden demnach auch gegen das Land Berlin geprüft, das die Aufsicht führt. Ob es je zu einer Anklage kommt, ist bislang nicht zu sagen. Eine Einstellung des Verfahrens sei möglich, aber ebenso auch ein Mammutverfahren das Jahre andauern könnte.