VuV-Vorsitzender Andreas Grünewald „Wir wundern uns über das BdB-Reformvorhaben“

Vorstandsvorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV): Andreas Grünewald

Vorstandsvorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV): Andreas Grünewald

Herr Grünewald, der Bundesverband deutscher Banken, kurz BdB, plant Vermögensverwalter aus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds auszuschließen. War Ihnen das vorab bekannt?

Andreas Grünewald: Nein, ehrlich gesagt nicht. Ich habe das wie viele andere aus der Presse erfahren. Es gab zwischen unseren Verbänden dazu auch keinen Kontakt im Vorfeld.

Es gab diesbezüglich keine Gespräche?

Grünewald: Gab es nicht. Wir sind über das Vorhaben auch verwundert und suchen jetzt das Gespräch mit den BdB-Verantwortlichen. Es gilt diesen Passus dringend anzupassen, bevor Anfang April die Delegiertenversammlung des BdBs darüber abstimmt.

Können Sie sich denn erklären, warum der BdB ausgerechnet Vermögensverwalter als „Bankenähnliche“ künftig aus dem Einlagensicherungsfonds ausschließen möchte?

Grünewald: Zunächst einmal begründet der Bundesverband der Banken das mit der Fachkenntnis der Vermögensverwalter. Die haben wir Vermögensverwalter natürlich. Zwar erbringen wir mit der Vermögensverwaltung auch eine Finanzdienstleitung, die auch Banken erbringen können, aber gerade was Einlagen und somit die Einlagensicherung angeht, sind wir weit von einer Bankenähnlichkeit entfernt. Ein Vermögensverwalter führt keine Konten, nimmt entsprechend keine Einlagen von den Kunden an – genau genommen darf er auch keinen Zugriff auf Kundengelder haben und er vergibt somit keine Einlage als Kredit. Was uns zudem verwundert, ist, dass weitaus gewichtigere Marktteilnehmer als Firmenkunden von der Reform des Einlagensicherungsfonds nicht betroffen sind.

Ein Beispiel.

Grünewald: Nehmen Sie die ganzen Dax- und M-Dax-Unternehmen, die weiterhin als Firmenkunden beim Einlagensicherungsfonds unterkommen. Deren Finanz- und Treasury-Abteilungen sollten über ähnliche Fachkenntnisse wie wir Vermögensverwalter verfügen. Sie beschäftigen Dutzende von Mitarbeiter, sollten hochprofessionell und entsprechend mit dem im Bankensystem immanenten Risiken vertraut sein. Warum sind diese Unternehmen schutzbedürftiger als ein Vermögensverwalter?

Und dann muss man auch die Größenverhältnisse sehen. Die 500 existierenden Vermögensverwalter haben meistens eine Bilanzsumme von 1 bis 5 Millionen Euro. Ein einzelner typischer Dax-Konzern dürfte eine größere Bilanzgröße aufbringen als alle Vermögensverwalter zusammen. Es ist also nicht so, dass der BdB den freiwilligen Einlagensicherungsfonds entlastet, wenn er die Vermögensverwalter davon ausschließt.

Betroffen von einer Reform wären ja nicht die betreuten Kundenvermögen, sondern nur die Einlagen der Vermögensverwalter als Firmenkunde bei Banken. Ist das Thema überhaupt relevant?

Grünewald: Es ist richtig, es betrifft nicht unseren Kunden, es ist aber für uns als Unternehmer ein großes Thema. Lassen Sie einen Vermögensverwalter ein Betriebsvermögen von einer Millionen Euro bei der Bank haben. Da er künftig nur noch die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro pro Bankverbindung nutzen kann, muss er das Kapital theoretisch auf zehn Banken verteilen. Ansonsten handelt er als Unternehmer beziehungsweise gegenüber seinen Gesellschaftern fahrlässig.

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Was bleibt?

Grünewald: Wir hoffen auf ein Missverständnis und setzen darauf, dass der Bundesverband deutscher Banken bis zur deren Delegiertenversammlung dieses Vorhaben korrigiert. Für ein konstruktives Gespräch sind wir jederzeit offen und haben dies gegenüber dem BdB bereits signalisiert.



Über die Interviewten:
Andreas Grünewald ist seit April 2014 Vorsitzender des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). Dem Vorstand gehört er bereits seit 2005 an. Grünewald ist Gründer und Vorstand der Münchener Vermögensverwaltung FIVV.

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