VuV-Verbandsjustiziar zum Sachkundenachweis „Die Alte-Hasen-Regelung entfällt“

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Was stört Sie dann?

Knapp: Unmut entsteht durch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand: Einmal mehr muss etwas formal nachgewiesen werden, wieder muss der Compliance-Beauftragte prüfen, wieder wird Papier und Datenvolumen produziert, was am Ende nicht unbedingt die Qualität fördert. Einzeln betrachtet mag das nicht schlimm erscheinen. Aber es gibt für die Branche eben zu viele solcher Baustellen, Zettelchen, Dokumente und Formularmuster, die ausgefüllt, vorgehalten und vom Wirtschaftsprüfer überprüft werden müssen. Und in der Summe macht dies nicht nur sehr viel Arbeit sondern kostet auch real immer mehr Geld.

Wie begegnen Sie den neuen Anforderungen?

Knapp: Als Verband haben wir für alle fünf Funktionen jeweils ein Formular in Form einer Checkliste entwickelt, die es den Betroffenen ermöglicht, die Sachkunde systematisch und damit einfacher zu dokumentieren. Ziel dabei ist eine möglichst weitgehende Standardisierung, denn das spart Kosten, erkennbar etwa am Beispiel des Wirtschaftsprüfers. Der will sich nicht ständig in neue Texte  einarbeiten, sondern sollte überall dasselbe Muster vorfinden, um nicht jedes Mal zeitraubende Überlegungen anstellen zu müssen. Zugleich bauen wir unser Fortbildungsangebot deutlich aus, damit die Mitglieder auch inhaltlich auf dem aktuellen Stand bleiben.

Was ist in Sachen Fortbildung geplant?

Knapp: Für Compliance-Beauftragte waren wir schon seit Verbandsgründung aktiv, denn wenn diese Schlüsselstelle im Institut sich angesichts der zahlreichen Neuerungen und unaufhörlichen Verlautbarungen der Bafin sich nicht fortbildet, steht die Existenz des gesamten Unternehmens in Frage. Mit der Erstreckung der Fortbildungspflichten auf weitere Funktionen haben wir dann erkannt, dass wir uns dem Thema nicht verschließen können. Also haben wir beschlossen, das Ganze ins Positive zu wenden und eine VuV-Akademie gegründet, um alle die Fortbildungsbereiche, die sich in den fünf Funktionsbereichen jetzt und auch künftig auftun, abdecken zu können. 

Geben Sie bitte ein Beispiel, was Sie dort anbieten.  

Knapp: Ein Lehrgang spezifisch für Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung heißt beispielsweise „Portfoliomanagement heute“. Dafür haben sich Praktiker aus dem Verband zusammengeschlossen und die Lehr-Inhalte exakt auf die Anforderungen für den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis zugeschnitten. Das gilt auch für die Sachkundenachweise der anderen Funktionsbereiche. Etwa beim Compliance-Beauftragten, für den wir neben der bereits bestehenden regelmäßigen Fortbildung künftig auch einen umfassenden Lehrgang anbieten.

Denn hier muss man unterscheiden zwischen dem Compliance-Beauftragten, der das meiste schon kennt und nur noch einmal auf den neuesten Stand gebracht werden will und einer Basisausbildung, die ihn in die Lage versetzt, die Funktion überhaupt ausüben zu können. Letztere bieten wir nun als viertägige Veranstaltung mitsamt einer Abschlussprüfung an. Diese ist allerdings freiwillig, die Teilnahmebestätigung als solche reicht für den Sachkundenachweis vollkommen aus.

Zur Webseite des VuV gelangen Sie hier.


Über den Interviewten:
Dr. Nero Knapp arbeitete nach dem zweiten Staatsexamen und Promotion seit 1994 als selbstständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunktbereich öffentliches Recht. Seit 2007 ist er für den VuV als Geschäftsführender Verbandsjustiziar tätig.

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