VuV-Verbandsjustiziar zum Sachkundenachweis „Die Alte-Hasen-Regelung entfällt“

Nero Knapp: „Unmut entsteht durch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand“

Nero Knapp: „Unmut entsteht durch den zusätzlichen bürokratischen Aufwand“ Foto: VuV

private banking magazin: Was ändert sich ab kommendem Jahr beim Sachkundenachweis?

Nero Knapp: Den Sachkundenachweis an sich gibt es ja schon, der Gesetzgeber hat ihn bereits seit 2012 für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte vorgesehen. Diese sind schon seither verpflichtet, ihre Sachkunde gegenüber der Bafin nachzuweisen und sich dort in ein Register eintragen zu lassen. Ab 2018 wird der Nachweis nun auf zwei weitere Bereiche ausgedehnt, nämlich auf Finanzportfolioverwalter und die einfachen Vertriebsmitarbeiter. Beide müssen sich jedoch nicht in ein Register eintragen. Stattdessen muss die Sachkunde von der Geschäftsleitung überprüft und festgestellt werden.

Was bedeutet das in der Praxis?

Knapp: Die Geschäftsleitung muss in eigener Verantwortung prüfen, sind die Mitarbeiter dazu in der Lage, das zu leisten, was die gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Funktion vorsehen und wir in unserem individuellen Angebot benötigen? Und der Compliance-Beauftragte muss wiederum prüfen, ob die Geschäftsführung alles ordentlich geprüft hat. Neu hinzu kommt auch, dass die Prüfung der Sachkunde nicht mehr bloß einmal am Anfang der Übertragung der Funktion, sondern künftig regelmäßig erfolgen muss, und zwar mindestens einmal im Jahr. Für alle fünf gilt zudem ab 3. Januar 2018 eine Fortbildungspflicht.

Gilt sie für jeden oder nur für Mitarbeiter, die neu einsteigen?

Knapp: Für jeden, das heißt die bisherige Alte-Hasen-Regelung, wonach bei seit Jahren ununterbrochen tätigen Mitarbeitern die Sachkunde schlicht angenommen wurde, entfällt leider. Es spielt also keine Rolle mehr, ob ich schon lange erfolgreich tätig gewesen bin, sondern ich muss formal nachweisen, dass ich über die im einzelnen beschriebenen Kenntnisse verfüge.   

Wie reagieren die Verbandsmitglieder?

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Knapp: Viele sagen, natürlich bilde ich mich fort, wo ist das Problem? Andere wiederum, die seit 20 Jahren im Geschäft sind, noch nie einen Schadensfall verursacht und die Portfolios immer zur Zufriedenheit gemanagt haben, fragen schon, was das jetzt wieder soll. Auch diesen Standpunkt können wir verstehen, denn im Grunde könnte man auch sagen: Wer schlecht ist, also die Portfolios nicht gut managen kann, zu dem wird auch kein Kunde mehr gehen. Wer es nicht kann, den wird letztlich der Markt vom Tisch nehmen. Und umgekehrt wird auch ein Schuh draus: Auch eine formal nachgewiesene Sachkunde ist letztlich keine Garantie.

Wie ist die Haltung des Verbandes?

Knapp: Wir sind grundsätzlich für Fortbildung, daher ist aus unserer Sicht gegen den Versuch, den Sachkundenachweis stärker zu formalisieren, auch prinzipiell nichts einzuwenden. Aus Sicht der Regulierung ist es durchaus plausibel, hier für ein Mehr an Qualität auch formal nachzujustieren, statt alles dem Zufall und dem freien Willen der Marktakteure zu überlassen. Zumal der regelmäßige Turnus auch das Bewusstsein fördert, dass man etwas tun muss, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.