Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an professionelle Investoren. Bitte melden Sie sich daher einmal kurz an und machen einige berufliche Angaben. Geht ganz schnell und ist selbstverständlich kostenlos.
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) soll immer dann einspringen, wenn Privatkunden offene Forderungen aus Wertpapiergeschäften haben – wenn etwa Dividendenzahlungen oder Verkaufserlöse ausstehen –, die betroffenen Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleister oder Fondsgesellschaften das Geld aber nicht auszahlen können.
Um die Gefahr einzuschätzen, ob mögliche Entschädigungszahlungen eintreten, nimmt die EdW zudem stichprobenartig bei den ihr zugeordneten Institute – darunter unabhängige Vermögensverwalter – Prüfungen vor. Ein Verdachtsmoment muss dafür nicht bestehen. Durchgeführt werden diese Prüfungen von der Bundesbank.
Bundesbank schlüsselt Kosten für Prüfung nicht auf
In der Regel lägen die Kosten dieser Prüfungen zwischen 4.000 Euro und 7.000 Euro, wie Nero Knapp, geschäftsführender Verbandsjustiziar des VuV in einem Gespräch mit VuV-Geschäftsführer Frank Engel erklärt, das auf der Linkedin-Seite des Verbandes veröffentlicht wurde. In einem Fall erhielt ein VuV-Mitgliedsunternehmen nun aber eine Rechnung von 19.000 Euro. Auf Grund der hohen Summe hat der betroffene Vermögensverwalter Widerspruch und Klage gegen den Bescheid eingelegt. Der VuV begleitet das Musterverfahren.
Ein großes Ärgernis aus Sicht des Verbandes: Die Bundesbank schlüsselt weder auf, wie der Stundensatz noch wie die Zahl der Stunden für die Prüfung zustande kommen. So gebe es in dem Verfahren beispielsweise keine Zeiterfassung.
VuV: EdW-Prüfung wie zweite WpHG-Prüfung
Zudem kritisiert der VuV, dass die Bundesbank ihre Befugnis bei der EdW-Prüfung überschreite. So sei der eigentliche Prüfungsauftrag festzustellen, ob ausgeschlossen ist, dass ein Institut auf Kundengelder zugreifen kann und ob es sich daran hält. „Das Problem ist, die Bundesbank hält sich nicht daran“, sagt Nero Knapp. „Die Bundesbank prüft Elemente, die eigentlich schon im WpHG-Prüfbericht abgehandelt worden sind.“
Wann mit einer Entscheidung vom Verwaltungsgericht zu rechnen ist, ist nicht klar. „Ich glaube nicht, dass es in diesem Jahr zu einer mündlichen Verhandlung kommt, aber spätestens im nächsten Jahr“, so Knapp. Unabhängigen Vermögensverwalter bleibt bis dahin zu hoffen, nicht von einer EdW-Prüfung betroffen zu sein – und, dass das Verwaltungsgericht der Argumentation des VuV folgt.