PIM Gold im Visier der Staatsanwaltschaft Warum bei Goldsparplänen äußerste Vorsicht geboten ist

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Inzwischen hat sogar die Staatsanwaltschaft Darmstadt bestätigt, dass es unter dem Az. 700 Js 23954/17 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen beziehungsweise dessen Geschäftsführer gibt. Der Schaden bei den betroffenen Anlegern, die regelmäßig über 60 Jahre alt sind, soll bei mehr als 50 Millionen Euro liegen. Laut Oberstaatsanwalt Robert Hartmann sollen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch immer andauern.

Das sollten Goldanleger beachten

Gold gilt zwar als absolut sichere Kapitalanlage. Richtig ist aber eher das Gegenteil: Investments in Gold sind spekulativ und damit hochriskant.

Ob eine Investition in Gold sinnvoll ist, hängt immer von den persönlichen Präferenzen ab. Viele Anleger investieren nicht in physischer Form, sondern in Form von Aktien, Fonds und Zertifikaten in Gold. Hier steht und fällt die Kapitalanlage mit der Bonität des Emittenten. Zu bedenken ist aber, dass der Goldpreis in der Vergangenheit starken Schwankungen unterlag. Außerdem folgt der Kurs solcher Finanzinstrumente nicht zwingend dem Verlauf des Goldpreises. Mitunter fallen also bei steigenden Goldpreisen die Kurse der Goldfinanzinstrumente.

Wer Gold als sichere Krisenwährung beziehungsweise Versicherung gegen einen Währungscrash betrachtet, will es regelmäßig physisch, also in Form von Goldbarren erwerben. Abgesehen davon, dass ein derartiges Goldinvestment keine laufenden Erträge abwirft, ist hier besonders auf die Kosten für Vertrieb, Versicherung und Lagerung zu achten. Mitunter sind die Spannen zwischen dem An- und Verkaufspreis sehr hoch. Diese physischen Goldanlagen bergen große Risiken.

Da zahlreiche Anbieter von Goldinvestments nur den aktuell hohen Goldpreis hervorheben und das Edelmetall als krisenfeste Geldanlage bewerben, sehen viele Anleger nicht mehr die Nachteile einer Goldanlage. Physische Goldinvestments zählen zum sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“, der keine besonderen Anlegerschutzregelungen kennt. Auf ihm sind betrügerischen Machenschaften also Tür und Tor geöffnet.

Wer das Gegenteil behauptet, sollte sich vor Augen führen, dass es im Internet zahlreiche vorgetäuschte Gold-Fakeshops gibt, die es nur auf die Vorkasse abgesehen haben. Online ist sogar eine Gold-Fakeshop-Blacklist veröffentlicht. Sie ist nach eigenen Angaben inzwischen die größte Datenbank ihrer Art.

Nach alledem ist auch oder gerade bei Goldsparplänen höchste Vorsicht geboten. Da bei ihnen nur monatliche Raten fällig sind, erscheinen sie als besonders interessante Alternative zur einmaligen Goldanlage. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz: Aufgepasst und mitgedacht! Eine Investition in den Sachwert Gold hat nur dann einen Wert, wenn der Anleger sich ohne größeren Aufwand den Besitz an der Kapitalanlage verschaffen kann. Haben Goldanleger berechtigte Zweifel am Vorhandensein ihrer Anlage, sollten sie sich mit Hilfe eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Existenz ihres Goldes überzeugen.


Über den Autor:

Dr. Heinz Steinhübel ist bei der Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er führt Schadensersatzprozesse für geschädigte institutionelle Investoren und Privatanleger, insbesondere im Wertpapierbereich. Daneben betreut Steinhübel Stiftungen bei allen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.

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