Vor der Erbschafsteuerreform 90 neue Mini-Multimillionäre

Unternehmerfamilien nutzten in den vergangenen Jahren die gewährten Firmenprivilegien verstärkt, um das eigene Unternehmen an ihre Kinder zu übertragen. Ungewöhnlich hoch ist vor allem die Zahl der Minderjährigen, an die geschenkt wurde. Das geht aus der Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor.

„Offenbar haben vieler Unternehmerfamilien die günstigen erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2009 genutzt, um Unternehmen oder Unternehmensanteile ungewöhnlich frühzeitig an die sehr junge Nachwuchsgeneration weiterzugeben“, sagt Stefan Bach, DIW-Steuerexperte und Co-Autor der Studie.

Zahlreiche Familienunternehmer haben ihre Firma vor allem an Kinder unter 14 Jahren überschrieben. Allein 90 von ihnen bekamen mindestens 20 Millionen Euro und insgesamt 29,4 Milliarden Euro in den Jahren 2011 bis 2014 steuerfrei geschenkt. Im Durchschnitt waren es 327 Millionen Euro pro Kind. Insgesamt beträgt die Summe bei Minderjährigen 37,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Viertel aller steuerfreien Übertragungen.

Mit Blick auf die erwartete Beschneidung der Firmenprivilegien haben in den vergangenen Jahren offenbar viele Personen gehandelt und Unternehmensvermögen frühzeitig steuerfrei übertragen. Mit 66 Milliarden Euro im Jahr 2014 und 57 Milliarden Euro im Jahr 2015 lag das Volumen deutlich höher als zuvor.

Der Hintergrund

Ende des Jahres 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, die Begünstigungen für Unternehmensübertragungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenksteuer neu zu regeln, da diese zu weitgehend waren. Entgegen der Vorgaben ist das neue Gesetz aber noch nicht in Kraft, sondern wird derzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat verhandelt. Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 30. Juni 2016 hatten die Politiker verstreichen lassen. Seitdem ist in einigen Details unklar, welche Regelungen bis zum Inkrafttreten einer kommenden Reform gelten.

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