Von März 2013 bis Ende 2015 Finanzämter prüfen Cum-Cum-Geschäfte

Hat sich mit seiner Forderung nach einer härteren Gangart gegen umstrittene Dividendengeschäfte der Vergangenheit durchgesetzt: Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans

Hat sich mit seiner Forderung nach einer härteren Gangart gegen umstrittene Dividendengeschäfte der Vergangenheit durchgesetzt: Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans Foto: Staatskanzlei NRW / R. Sondermann

Die Finanzämter der Länder sollen Cum-Cum-Geschäfte der Banken, die um den Dividendenstichtag herum durchgeführt wurden, aufgreifen können und die steuerliche Vergünstigung im Falle eines Missbrauchs versagen können. Bund und Länder haben sich dazu auf bundeseinheitliche Kriterien für die Prüfung von Cum-Cum Geschäften verständigt. Das erklärt das Bundesfinanzministerium am späten Dienstag.

„Damit erhalten die Finanzämter Klarheit, wie sie die rechtswidrigen Cum-Cum-Gestaltungen der Vergangenheit aufarbeiten sollen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär Michael Meister in einer Presseerklärung. „Wir sichern mit dem Beschluss das Steueraufkommen von Bund und Ländern.“

Alle Sachverhalte mit Cum-Cum-Transaktionen werden geprüft, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. In die Prüfung eingezogen werden Geschäfte ab März 2013, als der Gesetzgeber die Dividendenbesteuerung für inländische und ausländische Anleger angeglichen hatte.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat in den vergangenen Monaten auf eine härtere Gangart gegen umstrittene Dividendengeschäfte der Vergangenheit gedrungen. Er hatte sich insbesondere gegen ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums gewandt, das von Experten als Freibrief für die dubiosen Steuer-Geschäfte der Banken gewertet wurde.

So hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lange Zeit die Auffassung vertreten, dass die Steuerverluste aus Cum-Cum Geschäften nicht eingefordert werden könnten. Die Praxis war seiner Ansicht zwar „nicht legitim“, laut Rechtssprechung seien Cum-Cum-Geschäft jedoch legal gewesen, hatte der Finanzminister im Mai vergangenen Jahres erklärt.

Der Grünen-Politiker Gerhard Schick begrüßt die Einigung. Im Zuge des erzielten Kompromisses zwischen Bund und Ländern müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Banken nicht zu „großzügig“ behandelt würden, angesichts der geschätzten 5 bis 6 Milliarden Euro jährlich, die dem Fiskus entgangen seien. Es sei schwer nachvollziehbar, dass nur Cum-Cum-Geschäfte ab März 2013 geprüft würden.

Bei Cum-Cum-Geschäften wurden Aktien vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen Anteilseigner auf eine inländische Bank per Kauf oder Wertpapierleihe übertragen und nach dem Dividendenstichtag einschließlich Dividende zurückerworben. Dabei hat sich die Bank die Kapitalertragsteuer für die Dividende anrechnen lassen und die Steuerersparnis mit dem ausländischen Anteilseigner geteilt.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte Anfang vergangenen Jahres das Einkommensteuergesetz geändert, um den Cum-Cum-Geschäften die Rechtsgrundlage zu entziehen. Eine Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist seit dem nur noch möglich, wenn der Aktienerwerber die Aktien 45 Tage um dem Dividendenstichtag herum gehalten und dabei ein erhebliches Kursrisiko getragen hat.

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