Vom Stiefkind zum Emporkömmling Banken sollten Vorsorgeberatung im Private Banking mehr beachten

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2. Der Blick auf das Vermögen

Vorsorgeberatung kann auch die Absicherung des Vermögens in den Blick nehmen. Vermögensgegenstände wie Geld- oder Wertpapiervermögen, Immobilien und Unternehmen sind mit einem oder mehreren Eigentümern verbunden. Sie sind die Substanz und Sicherheit.

Zugleich bilden sie die Einnahmequellen für Lebensqualität. Das Vermögen von Menschen wird in der Vorsorgeberatung abgesichert durch Vermögensschutz wie zum Beispiel den Wohngebäudeschutz oder Firmenversicherungen. Die Absicherung des Vermögens erfolgt mit dem Motiv des Substanzerhalts.

3. Der Blick auf die Lebensphasen

Vorsorgeberatung kann die Lebensphasen eines Menschen in den Blick nehmen. Bei diesem Ansatz geht es um die unterschiedlichen Versorgungssituationen im Status Quo, der Rente, einem möglichen Pflegefall und bei Tod. Wenn man sich der Liquidität der Lebensphasen widmet, ist es unumgänglich, dies mit dem Blick auf die ganze Familie und das Personenumfeld zu tun. Diese Analyse ist komplex aber nicht kompliziert und wird den Motiven von Menschen gerecht.

Vorsorgeberatung, die Lebensphasen nur mit Blick auf einen Betroffenen oder Empfänger betrachtet, ist dem Ansatz der Sicherungssysteme in den USA vergleichbar wie die Ansätze für die Liquidität und das Vermögen. Es ist „Brandschutz“ und gewährleistet Sicherheit für einen Menschen – mit der Folge, dass der Aspekt der Versorgung der „Mitbewohner“ nicht gesichert ist.

Wird das Grundprinzip der Versorgung eines „ganzen Hauses mit allen wichtigen Menschen“ – sprich der Familie/dem Personenumfeld – als Basis der Beratung betrachtet, muss die Sicherung – der Schmelzstreifen – viele weitere Aspekte beinhalten.

Der Tod eines Menschen ist ein reales Risiko mit unklarem Zeitpunkt, das durchgängig bei den Planungen als Risiko-Kennzahl berücksichtigt werden muss. Nur so können die richtigen Vorsorgemaßnahmen eingeleitet werden. Im Falle des Todes verändert sich die Liquiditätssituation von Hinterbliebenen durch eine Reduzierung von Rentenzahlungen in Form einer Witwen- oder Witwerrente.

Das gilt für Renten, die vom gesetzlichen Träger gezahlt werden und Renten, die aus Quellen stammen, die nach ähnlichen Regularien agieren. Nicht jede Rentenzahlung beinhaltet automatisch die Einbeziehung der Hinterbliebenen. Nicht jede Rentenzahlung ist so hoch wie erwartet durch Änderungen im Rentenkonto wie etwa bei Scheidungen und dem folgenden Versorgungsausgleich. Der Tod eines Menschen führt dazu, dass Vermögen verteilt wird. Dies führt zu Abfluss in Form von Ausgleichszahlungen an andere Beteiligte, eventuell steuerliche Belastung von Vermögen und kann die Hinterbliebenenversorgung verändern und gefährden.