Auf dem Höhepunkt seiner bisherigen beruflichen Laufbahn hat Bastian Oppel den HVB-Pensionsfonds im April 2019 verlassen, um sich innerhalb der Unicredit Deutschland neuen Aufgaben zu widmen. Künftig arbeitet der 35-Jährige, dessen Laufbahn 2004 mit der Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Hypovereinsbank begann, im Corporate-Office-Generalsekretariat der Hypovereinsbank/Unicredit Deutschland in München. Dort trifft er auf die Rechtsanwältin Christine Reinhardt, die die Abteilung seit August 2018 leitet.
Der Zeitpunkt des Karriereschritts ist ungewöhnlich. Erst kürzlich hatte Oppel gemeinsam mit Kollege Markus Schmidt vom HVB Trust Pensionsfonds den Award von portfolio institutionell im Bereich Aktienanlage gewonnen. In dem Wettbewerb setzten sich die beiden gegen Versicherungen, Versorgungswerke, eine Stiftung und ein CTA durch.
Doch Oppel kann nicht nur mit Aktien punkten. Bei seinem bisherigen Arbeitgeber, HVB Pension Fund Asset Management in München, fungierte er zuletzt als Mitglied des Investment-Komitees des HVB-Pensionsfonds. Bei HVB Pension Fund Asset Management war der ausgebildete Chartered Financial Analyst (CFA) seit Ende 2012 für die strategische und die taktische Assekt-Allokation zuständig. In Oppels Aufgabenbereich fielen auch die Managerauswahl, das Overlay-Management und weitere Aufgaben im Asset Management.
Neues Aufgabenspektrum
Beim Corporate-Office-Generalsekretariat wiederum erwarten Oppel neue Aufgaben. Die Abteilung stellt die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Vorstand und Aufsichtsrat sicher. Das Team verantwortet dabei insbesondere die Planung und Durchführung von Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie die ordnungsgemäße Herbeiführung und Dokumentation der Gremienbeschlüsse der Unicredit.
Daneben erstellt und aktualisiert das Corporate Office unter anderem die Satzung der Bank sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats. Zudem verantwortet die Abteilung die Planung und Durchführung der Hauptversammlung der Bank sowie die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anzeigepflichten in Bezug auf die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.