Verwahrung von Kryptowerten Ein neues Geschäftsmodell für Banken

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Kryptowerte als neue Asset-Klasse

Kryptowerte haben ihren Status als „Exoten“ verloren. Die mit ihnen verbundenen Vorteile finden zunehmend breiteren Zuspruch im Markt. Dazu zählen etwa ihre Vielschichtigkeit in der Ausprägungsform. So verspricht etwa der kürzlich emittierte Green Ship Token der Reederei Vogemann Anlegern eine jährliche Rendite von 8 Prozent sowie – abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg eine Gewinnbeteiligung von 50 Prozent.

Ferner streuen Unternehmen ihr Investorenbasis über einen breiteren Anlegerkreis. Weitere Vorteile sind ihre hohe Liquidität, ihre geringen Transaktionskosten und ihre revisionssichere Transparenz. Der letzte Punkt wird insbesondere durch die neue Aktionärsrechterichtlinie, die Shareholder Rights Directive 2 (SRD 2), immer relevanter. So entstehen schrittweise mehr kryptobezogene Geschäftsmodelle. 

Fintechs und Börsen haben sich bereits mit verschiedenen Geschäftsmodellen rund um Kryptowerte am Markt etabliert, zum Beispiel Bitwala als „Kryptobank“ und die Börse Stuttgart/BSDEX als Handelsplatz für Kryptowährungen. Auch Investoren haben das Potenzial von Token als neuer Anlageklasse erkannt. Gegenüber herkömmlichen Finanzinstrumenten bietet sie oft erhöhte Ertragschancen, was sich insbesondere im derzeitigen Niedrigzinsumfeld als attraktiv erweist. Daraus leitet sich für Investoren ein Bedarf nach sicheren Verwahrlösungen ab.

Insbesondere institutionelle Anleger haben angesichts ihrer exorbitant hohen Investitionssummen einen erhöhten Bedarf nach sicherer Aufbewahrung ihrer Token. Zudem sehen sie sich vermehrt Hacker-Angriffen ausgesetzt. So gingen im Jahr 2017 zirka 9,8 Milliarden US-Dollar durch Hacker-Angriffe verloren. Die Anlagen hätten gegebenenfalls durch eine ordentliche Verwahrung vor diesen Angriffen geschützt werden können.

Die Rolle von Banken in der Krypto-Welt

Obgleich sich erste Player im Markt etabliert haben, sollten auch Universalbanken über Geschäftsmodelle rund um die Verwahrung von Kryptowerten nachdenken. Ihnen ist es ebenso erlaubt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwahrung von Kryptowerten anzubieten. Das im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens anvisierte Trennungsgebot, welches das Erbringen des klassischen Einlagengeschäfts und der Kryptoverwahrung aus einer Hand untersagt hätte, wurde nicht umgesetzt. 

Die Verwahrung von Kryptowerten kann ein (wenngleich zunächst kleiner) Baustein zur Überwindung des Dilemmas von deutschen Banken sein. Diese sind in Zeiten des Niedrigzinsumfelds zu abhängig vom Zinsergebnis und erwirtschaften zu wenig Provisionsüberschuss. Das Anbieten von Kryptoverwahrlösungen und eine damit zusammenhängende Beratung beim Kauf können zusätzlichen Provisionsertrag erschließen.