Verwahrung von Kryptowerten Ein neues Geschäftsmodell für Banken

Sven Buschke (l.) und Amadeus Maximilian Gryger: Banken haben gegenüber Fintechs einige entscheidende Wettbewerbsvorteile. Sie kennen das Verwahrgeschäft von der fachlichen Seite aus.

Sven Buschke (l.) und Amadeus Maximilian Gryger: Banken haben gegenüber Fintechs einige entscheidende Wettbewerbsvorteile. Sie kennen das Verwahrgeschäft von der fachlichen Seite aus. Foto: Deloitte

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in Deutschland neue regulatorische Rahmenbedingungen für die Verwahrung sogenannter Kryptowerte – auch Krypto-Assets oder Token bezeichnet. Unternehmen, die diese Dienstleistung anbieten möchten, bedürfen seit dem Auslauf der Übergangsfrist am 1. April dieses Jahres einer Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Regulatorische Grundlage

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ ist ein wesentlicher Schritt in der Regulierung des Umgangs mit Krypto-Assets innerhalb Deutschlands geleistet worden. Gegenstand des Gesetzes ist unter anderem die Verwahrung von Kryptowerten. Dafür wurden Regeln definiert, die den bekannten hohen Standards der Verwahrung klassischer Wertpapiere entsprechen. Die damit geschaffene Rechtssicherheit stärkt das Vertrauen der Investoren in den Markt, welches durch den Hype und Einbruch der Initial Coin Offerings (ICOs) eingebüßt wurde.

Gleichzeitig entsteht das Potenzial, den erstmals regulierten Dienstleistungen und der zugrundeliegenden Blockchain-Technologie zum Durchbruch zu verhelfen. Die Regulierung von Kryptowerten ist Teil der Blockchain-Strategie der Bundesregierung, anhand welcher Deutschland eine Vorreiter-Rolle im Bereich der Blockchain-Technologie einnehmen und sich somit einen Standortvorteil erschließen soll.

Bei Kryptowerten, für die sich nun eine Legaldefinition in Paragraph 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG) findet, unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Ausprägungsformen:

  • Security-Token (auch digitale Wertpapiere). Diese dienen dem Emittenten zur Kapitalbeschaffung, für Investoren steht die Anlagefunktion im Vordergrund. 
  • Utility-Token. Diese ähneln einem Gutschein und gewähren beispielsweise Zugang zu einer Plattform oder einer Dienstleistung des Emittenten.
  • Currency-Token (auch Kryptowährungen). Bei diesen stand ursprünglich die Bezahlfunktion im Vordergrund. Sie werden allerdings überwiegend zu Anlagezwecken und zur Spekulation benutzt.