Vertrag, Anzeigepflicht und Übergang Was bei Übernahmen von Vermögensverwaltern zu beachten ist

Seite 3 / 3

Anzeigepflichten gegenüber der Bafin

Vor einem Unternehmensübergang bedarf es der Einbindung der Bafin im Wege eines sogenannten Inhaberkontrollverfahrens. Dabei werden alle neuen Inhaber auf deren Zuverlässigkeit hin überprüft. Neue Geschäftsleiter müssen zusätzlich ihre Eignung für die Leitung belegen. Auch die Herkunft der für den Erwerb aufgewendeten Gelder muss offengelegt werden.

Gerade bei der Einbindung ausländischer Gesellschafter ist vor diesem Hintergrund aus der Erfahrung heraus eine frühzeitige Konsultation der Aufsichtsbehörde empfehlenswert. Flankierend können weitere Anzeigepflichten, zum Beispiel bei der Bestellung neuer Geschäftsleiter, bestehen.

Übergangsphase

Bei Nachfolgeregelungen werden im allseitigen Interesse, nicht zuletzt der Kunden, oft Regelungen gewählt, die einen sanften Übergang auf den Nachfolger sicherstellen sollen. Hierzu bieten sich beispielsweise sogenannte Earn-out-Modelle an, bei denen der bisherige Unternehmensinhaber sich schleichend aus dem Unternehmen verabschiedet und für einen moderierten Übergang auf einen neuen Ansprechpartner sorgt.

Nicht selten wird dabei auch der Kaufpreis des Unternehmens (teilweise) an den Erfolg des veräußernden Unternehmers während dieses Überführungsprozesses gekoppelt. Dies soll sicherstellen, dass die maßgeblichen Werte des Unternehmens, die Kunden, bei der Überführung auf den Nachfolger nicht auf der Strecke bleiben und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gewährleistet wird.

 

Zu den Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hendel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte in München. Er berät zahlreiche Banken und Finanzdienstleister, derzeit zum Schwerpunkt Mifid 2 sowie zu Transaktionen im Finanzdienstleistungssektor auf Käufer- und Verkäuferseite.

Rechtsanwalt Christian Hackenberg ist Partner bei der Wirtschaftskanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte in München. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er seit 2008. In den vergangenen Jahren hat Hackenberg sowohl auf Käuferseite, wie auch auf Verkäuferseite zahlreiche Transaktionen im Finanzdienstleistungssektor begleitet.

 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen