Vertrag, Anzeigepflicht und Übergang Was bei Übernahmen von Vermögensverwaltern zu beachten ist

Christian Hackenberg (l.) und Dr. Philipp Hendel, beides Partner bei der Münchner Wirtschaftskanzlei Dr. Roller & Partner

Christian Hackenberg (l.) und Dr. Philipp Hendel, beides Partner bei der Münchner Wirtschaftskanzlei Dr. Roller & Partner

Der Kostendruck auf Finanzintermediäre im Nichtbankensektor nimmt stark zu. Ein wesentlicher Treiber ist die verschärfte Regulierung der vergangenen Jahre. KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch), CRR (Capital Requirements Regulation), Mifid 2, Mindestanforderungen an Compliance und Risikomanagement, um nur einige zu nennen, führen zu erheblichen organisatorischen, personellen und finanziellen Mehrbelastungen.

Gerade kleinere und mittlere Vermögensverwaltern und Anlageberatern sind davon betroffen. Mifid 2 und die dadurch bedingten bürokratischen Vorgaben werden den Kostendruck nochmals massiv erhöhen. Derzeit existiert eine mittlere dreistellige Zahl von Finanzdienstleistungsinstituten, von denen nach Schätzungen nur etwa 50 Prozent die nächsten Jahre selbständig werden überstehen können.

Schon heute suchen viele mittelständische Marktteilnehmer nach Lösungen für diese Problemstellungen. Ein Teil sucht sein Heil in der Kooperation mit Gleichgesinnten: Einige begnügen sich (zunächst) mit der gemeinsamen Zusammenarbeit in Teilbereichen zur Erzielung von Kosteneffekten, zum Beispiel die Teilung von Beratungskosten bei für sie gleichermaßen relevanten Themen. Andere wollen sich gesellschaftsrechtlich verbinden oder ihre Gesellschaft ganz oder teilweise veräußern.

Die Suche nach dem Nachfolger

Hinzu kommen diejenigen Institute, bei denen aufgrund der Altersstruktur in absehbarer Zeit Nachfolgeregelungen aufgrund des Erreichens des Renteneintrittsalters vorbereitet werden müssen. Dies betrifft insbesondere die erste Generation der Vermögensverwalter, die ab Ende der 1990er Jahre einer Erlaubnispflicht unterlagen. Bis dahin war die Finanzportfolioverwaltung erlaubnisfrei möglich.

Geeignete Nachfolger zu finden ist hier mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, weil neben Persönlichkeit und Interesse des Kandidaten auch formelle Anforderungen zu beachten sind. Beispiele hierfür sind die vom Gesetzgeber geforderte fachliche Eignung. In der Regel ist eine mindestens dreijährige Erfahrung in leitender Position in einem vergleichbaren Unternehmen Voraussetzung.

Auf der anderen Seite besteht bei Unternehmen, die sich für die Zukunft aufgestellt fühlen, ein Interesse an Gesellschafts- oder Kundenübernahmen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Marktteilnehmer aus dem benachbarten Nicht-EU-Ausland, allen voran der Schweiz, versuchen zunehmend in Deutschland Fuß zu fassen. Das kann durch die Übernahme oder eine strategische Beteiligung bei einem Deutschen Finanzdienstleister gelingen, ohne den Weg über das Erlaubnisverfahren bei der Bafin beschreiten zu müssen.

Viele heimische Finanzintermediäre sind in dem bestehenden Verdrängungsmarkt auf der Suche nach Volumens-Zukäufen. Die günstigen Finanzierungskonditionen auf der einen und die geringen alternativen Anlagemöglichkeiten auf der anderen Seite verstärken diesen Effekt.

Aufgrund der beiden vorbeschriebenen Umstände sind sowohl eine verstärkte Nachfrage, als auch ein entsprechendes Angebot im Markt festzustellen.