Immobilienchef des Versorgungswerks WPV „Wir vermeiden Bieterverfahren“

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Wie können Sie Ihren Anlagebedarf stillen, wo doch der Gesetzgeber in der auch für Versorgungswerke relevanten Anlageverordnung eine Obergrenze von 25 Prozent für Immobilien eingezogen hat?

Pinger: Die Anlageverordnung bietet uns mit der sogenannten Öffnungsklausel die Möglichkeit, zusätzlich 5 Prozent in Immobilien zu investieren. Wir könnten also theoretisch auf 30 Prozent aufstocken, wenn sich die Gelegenheit bietet.

Nun ist die Öffnungsklausel nicht für Immobilien reserviert, sondern gilt für alle Asset-Klassen. Wer entscheidet, welche Anlageklasse die Quote ausnutzen darf?

Pinger: Diese Entscheidung obliegt unserem Investment-Komitee, welches regelmäßig zu Themen der Kapitalanlage tagt.

Wie hat das WPV das vergangene Jahr abgeschlossen?

Pinger: Das verwaltete Vermögen unseres Versorgungswerks auf Buchwertbasis ist im vergangenen Jahr durch Beitragseinahmen und das Kapitalanlageergebnis um zirka 9 Prozent gewachsen.

Was heißt das für die Kapitalanlage und das Risikomanagement?

Pinger: Das Risikomanagement wird selbstverständlich immer aufwendiger, denn mit dem Wachstum erhöhen wir auch die Anzahl der Investments. Gleichwohl haben wir in der Immobilienanlage die Ticketgröße nicht erhöht. Das heißt, trotz des Wachstums des WPV sind wir heute noch breiter aufgestellt als früher. Das verschafft uns einen Vorteil für schlechtere Zeiten, wenn sich lokal Märkte mal in eine andere Richtung bewegen sollten. 

Emerging Trends in Real Estate Europe, PWC (2019) 

Wie hoch ist der Rechnungszins Ihres Versorgungswerks, den es auf der Anlageseite zu übertreffen gilt?

Pinger: Für 2019 beträgt unser Rechnungszins 3,4 Prozent und die tatsächlich erforderliche Nettoverzinsung auf das Anlageportfolio 2,9 Prozent. Damit fühlen wir uns wohl, da wir noch über ausreichende Reserven in unseren Kapitalanlagen verfügen.