Ein beruflicher Werdegang ist ein Weg in unbekanntes Terrain. Letztlich bleiben die konkreten Schritte zum Teil sicherlich auch dem Zufall überlassen. Als frischgebackener Volljurist mit betriebswirtschaftlicher Grundausbildung verbrachte ich meine Assistentenzeit an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld. Damals wurde ich gefragt, ob ich als juristischer Referent der Wirtschaftsprüferkammer in Düsseldorf tätig werden möchte. Ich hätte ich mir nicht ausmalen können, was sich hieraus ergeben würde.
Im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Aufgaben wurde mir eine Vorstandstätigkeit in der überbetrieblichen Unterstützungskasse der Wirtschaftsprüferorganisationen übertragen. Erstmals befasste ich mich mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Da lag es nicht fern, mir die Konzeption eines berufsständischen Versorgungswerks für die Wirtschaftsprüfer und die vereidigten Buchprüfer – im Folgenden spreche ich nur von Wirtschaftsprüfern – zu übertragen.
Es gab damals bereits berufsständische Versorgungswerke in nahezu allen freien Berufen. Das erste berufsständische Versorgungswerk, die Bayerische Ärzteversorgung, wurde 1923 gegründet. Die Rentenreform im Jahr 1957 dehnte das aus. Den Freiberuflern war der Zugang zur neu konzipierten gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Argument verwehrt worden, diese sollten selbst für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Verantwortung übernehmen. Im Nachgang wurden für nahezu alle noch nicht berufsständisch versorgten Berufe Versorgungswerke errichtet.
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Ein beruflicher Werdegang ist ein Weg in unbekanntes Terrain. Letztlich bleiben die konkreten Schritte zum Teil sicherlich auch dem Zufall überlassen. Als frischgebackener Volljurist mit betriebswirtschaftlicher Grundausbildung verbrachte ich meine Assistentenzeit an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld. Damals wurde ich gefragt, ob ich als juristischer Referent der Wirtschaftsprüferkammer in Düsseldorf tätig werden möchte. Ich hätte ich mir nicht ausmalen können, was sich hieraus ergeben würde.
Im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Aufgaben wurde mir eine Vorstandstätigkeit in der überbetrieblichen Unterstützungskasse der Wirtschaftsprüferorganisationen übertragen. Erstmals befasste ich mich mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Da lag es nicht fern, mir die Konzeption eines berufsständischen Versorgungswerks für die Wirtschaftsprüfer und die vereidigten Buchprüfer – im Folgenden spreche ich nur von Wirtschaftsprüfern – zu übertragen.
Es gab damals bereits berufsständische Versorgungswerke in nahezu allen freien Berufen. Das erste berufsständische Versorgungswerk, die Bayerische Ärzteversorgung, wurde 1923 gegründet. Die Rentenreform im Jahr 1957 dehnte das aus. Den Freiberuflern war der Zugang zur neu konzipierten gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Argument verwehrt worden, diese sollten selbst für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Verantwortung übernehmen. Im Nachgang wurden für nahezu alle noch nicht berufsständisch versorgten Berufe Versorgungswerke errichtet.
Nur teilweise mit Versorgungswerken ausgestattet waren Mitte der 1980er-Jahre die Rechtsanwälte, für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gab es keine Versorgungswerke. Da ein berufsständisches Versorgungswerk mit dem üblichen Finanzierungsverfahren, dem offenen Deckungsplanverfahren, nur bei einer Pflichtmitgliedschaft aller Berufsangehörigen funktioniert, fragte der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer seinerzeit nach Meinungen zu dem Plan.
Trotz Widerstands aus der Versicherungswirtschaft und von Pensionskassen, die um ihre Klientel fürchteten, stimmte die Mehrheit für ein berufsständisches Versorgungswerk. Im Hinblick auf die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer konnte die naheliegende Überlegung, ein Versorgungswerk parallel zur bundesweit organisierten Wirtschaftsprüferkammer auf Bundesebene zu errichten, nicht umgesetzt werden. Also errichtete man im Jahr 1993 durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Nukleus für die berufsständische Versorgung des Berufsstands das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen – kurz WPV.
Mit zunächst drei Mitarbeitern – aktuell sind wir gut 60 – bauten wir ab 1994 die Organisation auf. Von Anfang an planten wir, die Organisation auf die anderen Bundesländer auszudehnen. Das dauerte länger als erwartet. Aus politischen Gründen, die darzustellen den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde, trat das erste Bundesland 1997 und das 14. Bundesland 2002 dem WPV bei. Im Saarland gab es bereits eine Einrichtung für Steuerberater, die 2001 in ein Versorgungswerk für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umgestaltet worden ist. Damit war eine berufsständische Versorgung für alle Bundesländer erreicht.
Bei einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem bereits angesprochenen üblichen Finanzierungsverfahren – dem offenen Deckungsplanverfahren, das Elemente der Kapitaldeckung bei kollektiver Äquivalenz mit Elementen des Umlageverfahrens kombiniert – stand zeitnah nach Gründung die Aufgabe an, die von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge anzulegen.
Die Vermögen legten wir zunächst klassisch in festverzinsliche Wertpapiere und Schuldscheine sowie Festgeldanlagen an. Namentlich Bankschuldscheine waren damals – es gab noch die zusätzliche Einlagensicherung auch für institutionelle Anleger – eine typische Anlageform. Vermutlich war ich bei der Anlage der ersten Million D-Mark im April 1994 in den Schuldschein eines Kreditinstituts nervös.
Zunehmend befasste ich mich mit Anlagethemen, Fortbildung, Routine und positiven wie auch negativen Erfahrungen – sodann habe ich die ersten rund 600 Millionen D-Mark – heute liegt das Anlagevolumen bei rund 5,5 Milliarden Euro – persönlich angelegt, bevor wir einen ersten Mitarbeiter für die Kapitalanlage einstellten. Die Aktienmandate, die wir nach den Aufbaujahren wie üblich den dominierenden Rentenanlagen beigemischt haben, hatten beim Platzen der Dotcom-Blase noch nicht so hohe Reserven aufgebaut, dass sie die Kurseinbrüche unbeschadet überstehen konnten. Die erforderlichen Abschreibungen auf die Aktienmandate waren sowohl in der absoluten Höhe als auch im Verhältnis zum gesamten Anlagevolumen überschaubar, die Erfahrungen in dieser ersten großen Krise haben aber sicher mein späteres Verhalten mitgeprägt.
Im Jahr 2002 haben wir für alle liquiden Anlagen, außer Renten-Direktanlagen, mit einem kleinen zweitelligen Millionenbetrag die Deutsche Asset Management als Master-KVG und BNP Paribas – das WPV war der erste deutsche Kunde – als Global Custodian mandatiert. In dem Mandat bündelten wir Aktien- und Rentensegmente. Daneben begannen wir, über Anteile an Spezialfonds, aber auch in kleinerem Volumen über Anteile an institutionellen Publikumsfonds, Immobilienanlagen aufzubauen.
In der Finanzkrise bewährte sich das Konzept der Master-KVG, das wir zur Diversifikation der Anlagen und zum Aufbau von Reserven nutzten. Ebenso wie weitere institutionelle Anleger mussten wir aber feststellen, dass die Publikumsfonds für Immobilienanlagen eine „Fehlkonstruktion“ waren. Schließlich konnten die Anleger jederzeit austreten, während die Anlagen in den Fonds illiquide waren.
Nach der Finanzkrise und parallel zu der beginnenden Niedrigzinsphase stand auf der Agenda, die Kapitalanlage weiter zu diversifizieren: sektoral in den Anlageklassen und regional über Europa und Nordamerika hinaus. Im Verlauf der Niedrig- beziehungsweise Negativzinsphase allokierten wir die Anlagen anders als zuvor. Der Anteil der Zinsträger-Direktanlagen, der 2010 noch bei rund 70 Prozent lag, ist bis auf rund 16 Prozent im Jahr 2021 abgeschmolzen. Im Gegenzug stieg der Anteil der Immobilienanlagen auf bis zu 30 Prozent an, der Anteil der alternativen Anlagen – Private Equity, Private Debt und Infrastruktur – ist auf rund 26 Prozent im Jahr 2024 angewachsen.
Der Anteil an diesen illiquiden Anlagen, der sich im Hinblick auf die Marktbedingungen positiv auf das Ergebnis ausgewirkt hat, war das Ergebnis von Asset-Liability-Management-Studien und konnte nur aufgrund des langen Anlagehorizonts allokiert werden. Die Immobilienanlagen und auch die alternativen Anlagen bündelten wir dabei in Luxemburger Fondsstrukturen wie SCS-FIS-Konstrukten. Wegen der Zinswende sehen wir aktuell eine „Renaissance“ der Renten-Direktanlagen, die Immobilien und die alternativen Anlagen werden aber weiterhin einen namhaften Teil der Allokation darstellen.
Abschließend noch einige wenige Worte zu den sicherlich subjektiven Einsichten: Eine professionelle Vermögensanlage setzt eine strategische Allokation und eine Entscheidung zur Risikoneigung auf der Grundlage einer Analyse der Risikotragfähigkeit voraus. Bei aller Hochachtung vor der Tätigkeit derjenigen, die die hierfür erforderlichen Berechnungen anstellen, sollte man Demut vor den Märkten haben.
Leider orientieren diese sich nicht immer so, wie sie es eigentlich sollten. Gut, wenn man dann noch zusätzliches Wasser unter dem Kiel hat, also zusätzliche Reserven einsetzen kann. Dies gilt gleichermaßen für das Thema Diversifikation. Sicherlich sind die Erkenntnisse aufgrund von historischen Korrelationen der einzelnen Assetklassen zueinander für die Berechnungen wichtig. Es kommt aber eben manchmal auch ganz anders, als man danach erwarten sollte.
Über den Autor:
Hans Wilhelm Korfmacher baute seit 1993 federführend das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (WPV) auf. Diesem schlossen sich Mitglieder aus 14 weiteren Bundesländern an.