Ein beruflicher Werdegang ist ein Weg in unbekanntes Terrain. Letztlich bleiben die konkreten Schritte zum Teil sicherlich auch dem Zufall überlassen. Als frischgebackener Volljurist mit betriebswirtschaftlicher Grundausbildung verbrachte ich meine Assistentenzeit an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld. Damals wurde ich gefragt, ob ich als juristischer Referent der Wirtschaftsprüferkammer in Düsseldorf tätig werden möchte. Ich hätte ich mir nicht ausmalen können, was sich hieraus ergeben würde.
Im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Aufgaben wurde mir eine Vorstandstätigkeit in der überbetrieblichen Unterstützungskasse der Wirtschaftsprüferorganisationen übertragen. Erstmals befasste ich mich mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Da lag es nicht fern, mir die Konzeption eines berufsständischen Versorgungswerks für die Wirtschaftsprüfer und die vereidigten Buchprüfer – im Folgenden spreche ich nur von Wirtschaftsprüfern – zu übertragen.
Es gab damals bereits berufsständische Versorgungswerke in nahezu allen freien Berufen. Das erste berufsständische Versorgungswerk, die Bayerische Ärzteversorgung, wurde 1923 gegründet. Die Rentenreform im Jahr 1957 dehnte das aus. Den Freiberuflern war der Zugang zur neu konzipierten gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Argument verwehrt worden, diese sollten selbst für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Verantwortung übernehmen. Im Nachgang wurden für nahezu alle noch nicht berufsständisch versorgten Berufe Versorgungswerke errichtet.
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Ein beruflicher Werdegang ist ein Weg in unbekanntes Terrain. Letztlich bleiben die konkreten Schritte zum Teil sicherlich auch dem Zufall überlassen. Als frischgebackener Volljurist mit betriebswirtschaftlicher Grundausbildung verbrachte ich meine Assistentenzeit an einem wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld. Damals wurde ich gefragt, ob ich als juristischer Referent der Wirtschaftsprüferkammer in Düsseldorf tätig werden möchte. Ich hätte ich mir nicht ausmalen können, was sich hieraus ergeben würde.
Im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Aufgaben wurde mir eine Vorstandstätigkeit in der überbetrieblichen Unterstützungskasse der Wirtschaftsprüferorganisationen übertragen. Erstmals befasste ich mich mit Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Da lag es nicht fern, mir die Konzeption eines berufsständischen Versorgungswerks für die Wirtschaftsprüfer und die vereidigten Buchprüfer – im Folgenden spreche ich nur von Wirtschaftsprüfern – zu übertragen.
Es gab damals bereits berufsständische Versorgungswerke in nahezu allen freien Berufen. Das erste berufsständische Versorgungswerk, die Bayerische Ärzteversorgung, wurde 1923 gegründet. Die Rentenreform im Jahr 1957 dehnte das aus. Den Freiberuflern war der Zugang zur neu konzipierten gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Argument verwehrt worden, diese sollten selbst für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung Verantwortung übernehmen. Im Nachgang wurden für nahezu alle noch nicht berufsständisch versorgten Berufe Versorgungswerke errichtet.
Nur teilweise mit Versorgungswerken ausgestattet waren Mitte der 1980er-Jahre die Rechtsanwälte, für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gab es keine Versorgungswerke. Da ein berufsständisches Versorgungswerk mit dem üblichen Finanzierungsverfahren, dem offenen Deckungsplanverfahren, nur bei einer Pflichtmitgliedschaft aller Berufsangehörigen funktioniert, fragte der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer seinerzeit nach Meinungen zu dem Plan.
Trotz Widerstands aus der Versicherungswirtschaft und von Pensionskassen, die um ihre Klientel fürchteten, stimmte die Mehrheit für ein berufsständisches Versorgungswerk. Im Hinblick auf die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer konnte die naheliegende Überlegung, ein Versorgungswerk parallel zur bundesweit organisierten Wirtschaftsprüferkammer auf Bundesebene zu errichten, nicht umgesetzt werden. Also errichtete man im Jahr 1993 durch Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Nukleus für die berufsständische Versorgung des Berufsstands das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen – kurz WPV.
Mit zunächst drei Mitarbeitern – aktuell sind wir gut 60 – bauten wir ab 1994 die Organisation auf. Von Anfang an planten wir, die Organisation auf die anderen Bundesländer auszudehnen. Das dauerte länger als erwartet. Aus politischen Gründen, die darzustellen den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde, trat das erste Bundesland 1997 und das 14. Bundesland 2002 dem WPV bei. Im Saarland gab es bereits eine Einrichtung für Steuerberater, die 2001 in ein Versorgungswerk für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umgestaltet worden ist. Damit war eine berufsständische Versorgung für alle Bundesländer erreicht.
Bei einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem bereits angesprochenen üblichen Finanzierungsverfahren – dem offenen Deckungsplanverfahren, das Elemente der Kapitaldeckung bei kollektiver Äquivalenz mit Elementen des Umlageverfahrens kombiniert – stand zeitnah nach Gründung die Aufgabe an, die von den Mitgliedern eingezahlten Beiträge anzulegen.
Die Vermögen legten wir zunächst klassisch in festverzinsliche Wertpapiere und Schuldscheine sowie Festgeldanlagen an. Namentlich Bankschuldscheine waren damals – es gab noch die zusätzliche Einlagensicherung auch für institutionelle Anleger – eine typische Anlageform. Vermutlich war ich bei der Anlage der ersten Million D-Mark im April 1994 in den Schuldschein eines Kreditinstituts nervös.