Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ihre Hinweise für das Berichtswesen von Versicherungen aktualisiert. Die Änderungen der Vorgaben sind ab sofort gültig – und deswegen auch für die Solvency-II-Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gültig. In einer Pressemitteilung erklärt die Bafin, dass sie vor allem Ausfüllhinweise klarstellt, die sie bereits veröffentlicht hat.
Vertreter von Versicherungen können die nun gültigen Hinweise zum Berichtswesen bei der Bafin einsehen. Auch eine Version des Dokuments im Änderungsmodus hat die Behörde veröffentlicht, um die Anpassungen sichtbarer zu machen. Die Bafin plant für Herbst 2024, die nächste Ausgabe des Hinweisschreibens zu veröffentlichen. In der Folge aktualisiert die Behörde die Hinweise dann wieder in einem jährlichen Rhythmus.
Aktualisierte Hinweise wegen aktualisiertem Solvency II
Grund für die außerordentliche Anpassung ist, dass die Europäische Kommission bereits im vergangenen Jahr ihre Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungen vorgelegt hat. Die Technischen Standards sind seit dem Berichtszeitraum des vierten Quartals 2024 wirksam, weshalb die Behörde nun schon auf die außerordentlich aktualisierten Hinweise verweist.
Nach dem Review von Solvency II wurden die Technischen Standards im Dezmber 2023 veröffentlicht. Die Kapitalanforderungen insgesamt wurden gelockert, was bisher gebundenes regulatorisches Kapital freisetzt. Die Regulierung soll stärker zwischen kleinen, risikoarmen Versicherungen und großen, tendenziell systemrelevanten Unternehmen unterschieden. Außerdem werden Anbieter vorzugt, die vor allem in „grüne“ Anlagen investieren.