Handlungsempfehlungen und Alternativen Verschärfte Wegzugsbesteuerung für Unternehmerfamilien kommt

Maren Gräfe (l.), Steuerberaterin und Rechtsanwältin, ist Gründungspartnerin der Kanzlei gkn Gräfe Klümpen-Neusel. Karin Ebel, ebenfalls Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist Partnerin bei der Unternehmensberatung Peter May Family Business Consulting.

Maren Gräfe (l.), Steuerberaterin und Rechtsanwältin, ist Gründungspartnerin der Kanzlei gkn Gräfe Klümpen-Neusel. Karin Ebel, ebenfalls Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist Partnerin bei der Unternehmensberatung Peter May Family Business Consulting. Foto: gkn Gräfe Klümpen-Neusel / Peter May Family Business Consulting

Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Anti Tax Avoidence Directive, ATAD) sieht eine recht einschneidende Reform der Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Außensteuergesetz (AStG) vor, die einen Angriff auf die Mobilität von Unternehmerfamilien bedeutet.

In Erbfällen kann zusätzlich zur Erbschaftsteuer eine Doppelbelastung mit Ertragsteuern drohen, die existenzgefährdenden Charakter hat. Deshalb sind insbesondere internationale Unternehmerfamilien gefordert, frühzeitig die steuerlichen Folgen eines Wegzugs oder Auslandsaufenthalts eines Familienmitglieds steuerlich zu prüfen. Idealerweise sollte die Struktur so ausgestaltet werden, dass eine freie Wahl des Wohnsitzes ohne steuerliche Nachteile möglich ist.

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