Verschärfte Regeln Wen das neue Geldwäschegesetz betrifft

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Mussten bislang Bargeschäfte ab einer Höhe von 15.000 Euro besonders geprüft werden, so sinkt die Schwelle nun auf 10.000 Euro. Künftig muss jeder Güterhändler, der 10.000 Euro oder mehr in bar entgegennimmt, sowohl seinen Geschäftspartner identifizieren als auch die gesetzlichen Anforderungen zum Risikomanagement erfüllen, sprich generell dafür Sorge tragen, dass er angemessene interne Maßnahmen trifft, um Geldwäsche zu erkennen.

Erweiterte Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung

Um die Identifikation insbesondere bei internationalen Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, werden künftig neben den bisherigen Verfahren auch digitale Identifikationsmittel akzeptiert, zum Beispiel der elektronische Personalausweis oder die Videoidentifizierung in Kombination mit einer elektronischen Signatur. Wer also aus dem Ausland heraus ein größeres Investment in Deutschland tätig, muss dafür nicht mehr persönlich vorstellig werden.  

Klar stellt der Gesetzentwurf, dass es für die Identitätsprüfung nicht ausreicht, die Angaben im Ausweis zu vergleichen, sondern darum geht, anhand dieser Angaben die Identität der Person festzustellen, so dass auch weitere Umstände, soweit sie erkennbar sind, einfließen müssen. Hierzu zählt zum Beispiel die Nationalität des Geschäftspartners.

Strengere Überwachung

Geschäfte mit Drittstaaten sollen künftig insbesondere vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung strenger überwacht werden. Die EU-Kommission hat hierzu eine Negativliste von Staaten erstellt, bei denen von einem höheren Risiko auszugehen ist.

An erster Stelle ist hier Nordkorea genannt, aber es zählen auch der Iran, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina oder Uganda dazu. In solchen Hochrisikostaaten niedergelassene Unternehmen oder Personen dürfen nicht zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten einbezogen werden.

Nicht auf der Liste stehen allerdings die Länder, die bislang traditionell als Steueroasen gelten wie die Cayman Islands oder auch Panama, die gerade einen Anlass darstellten, das Transparenzregister zu entwickeln. Dies liegt daran, dass die entsprechenden Gesetze in diesen Ländern mit den internationalen Standards in Einklang stehen. Die praktische Umsetzung mag dann auf einem anderen Blatt stehen.