Vernachlässigte Beratungsthemen, Teil 1 Warum Patientenverfügungen ins Kundengespräch gehören

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Rechtsichere Vordrucke und Widerruf

Rechtssichere Vordrucke sind eine gute Basis und können im Ankreuzverfahren einfach beantwortet werden. Alle Ergänzungen können handschriftlich hinterlegt werden. Die Vordrucke hält das Bundesministerium der Justiz (Download hier), der C.H.Beck-Verlag oder die Medizinrechtskanzlei Putz & Steldinger bereit.

Eine Patientenverfügung ist nach dem Patientenverfügungsgesetz, das sich in den Paragrafen 1901 fortfolgende BGB findet, für jedermann rechtsverbindlich. Die Missachtung der Patientenverfügung gilt als Körperverletzung, ist strafbar und kann mit anwaltlicher Hilfe, gegebenenfalls auch gerichtlich, gegen Kliniken, Ärzte und Pflegeheime durchgesetzt werden.

Ein Widerruf ist zu jeder Zeit teilweise wie auch ganz möglich. Im Fall der Fälle gilt immer die aktuelle Verfügung. Palliativmediziner, Pfleger und Hospizbegleiter erleben es öfters, dass Verfügungen geändert werden, wie das folgende Beispiel zeigt: Ein 64-jähriger, sterbenskranker Patient wollte noch unbedingt die Geburt seines ersten Enkels erleben und hat die Patientenverfügung dahin geändert, doch lebensverlängernde Maßnahmen einzuleiten. Einige Stunden nach der Geburt des Enkels verstarb der Mann friedlich.

Überholte Verfügungen sollten aufbewahrt werden, da der persönliche Entwicklungsprozess für jeden Behandler nachvollziehbarer wird. Sinnvoll ist eine zweijährige Auffrischung der Patientenverfügung durch Datum und Unterschrift.

Auftritt des Vermögensberaters

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unterliegen der Rechtsberatung. Betreuungsvereine, caritative Vereinigungen und Hospizvereine beraten meistens kostenlos. Für Berater empfiehlt sich, dem Kunden eine Liste von Ansprechpartnern in der Region an die Hand zu geben.

Einen Hinweis in der Geldbörse auf eine bestehende Patientenverfügung und den Namen eines Bevollmächtigten oder Betreuer ist sinnvoll. Für die Aufbewahrung Zuhause ist es notwendig, dass die Familienangehörigen, der Arzt, und Vertrauenspersonen wissen, wo die Patientenverfügung hinterlegt ist.

Im digitalen Zeitalter gibt es die Möglichkeit, alle wichtigen Dokumente auf einer digitalen Notfallkarte zu hinterlegen. Im Notfall wird eine Notrufnummer angerufen und das Dokument wird übermittelt. Der Vorteil liegt in der ständigen Verfügbarkeit der Daten. Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann jeder Bundesbürger seine Verfügungen und Vollmachten kostengünstig hinterlegen.

Fazit

Hätten Walter F. und seine Frau vor dem Herzinfarkt eine Patientenverfügung erstellt, wäre seiner Frau, seiner Tochter und ihm viel Leid erspart worden.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind ein sehr guter Beratungseinstieg, weil sich der Großteil der Bundesbürger schon mit dem Thema beschäftigt hat, aber nur wenige abgesichert sind. Ist dieser Teil geregelt, ist es nur ein kleiner Schritt, um mit dem Kunden und bestenfalls auch mit den Erben über eine sinnvolle Testamentsgestaltung zu sprechen.

In den nächsten zwei Teilen der Serie beleuchtet der Autor das Thema Vorsorgevollmacht


Über den Autor:
Ulrich Welzel ist geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsgesellschaft Brain Active aus Taufkirchen bei München. Er hat selbst viele Jahre in der Betreuung vermögender Privatkunden und Nachlassplanung gearbeitet und trainiert heute Vorstände, Personalentwickler, Führungskräfte und Betriebsräte aus Banken, Versicherungen und mittelständischer Industrie im Umgang mit trauernden Angehörigen.

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