Verjährung nicht wirksam Apothekerin muss Beiträge an Versorgungswerk zurückzahlen

Die Apothekerin kann sich bezüglich nachträglichen Beitragsforderungen ihres Versorgungswerks nicht auf Verjährung berufen.

Die Apothekerin kann sich bezüglich nachträglichen Beitragsforderungen ihres Versorgungswerks nicht auf Verjährung berufen. Bildquelle: Pixabay

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