Am 18. Oktober 2023 meldete das private banking magazin die Abwicklung eines Immobilienfonds mit 1,2 Milliarden Euro Volumen. Fondsberater war die Schweizer Verius Capital, Kapitalverwaltungsgesellschaft die Hauck & Aufhäuser Fund Services. Externe Gutachter hielten damals 70 Prozent der Wertpapiere im Portfolio für ausfallgefährdet.
Was zum Zeitpunkt dieser Meldung niemand wusste, war, wer investiert hatte. Fast drei Jahre später steht die Antwort in Klageschriften und Aufsichtsakten. Es sind Institutionen, die ihr Kapital nach Gesetz so anlegen müssen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint.
Drei Verfahren, 81 Millionen Euro Streitwert
Am Landgericht Frankfurt am Main sind derzeit drei Verfahren zu dem Komplex anhängig. Das teilte eine Pressesprecherin dem private banking magazin auf Anfrage mit. Die Aktenzeichen lauten 2-27 O 17/26 mit einem Streitwert von rund 30 Millionen Euro, 2-27 O 281/25 mit rund 7 Millionen Euro und 2-07 O 41/26 mit rund 44 Millionen Euro.
Die Klagen richten sich laut Gericht jeweils gegen das Bankhaus Hauck Aufhäuser und den Verius-Fonds sowie weitere Personen. Zwei der Verfahren werden am 10. Dezember 2026 verhandelt. Das dritte ist noch nicht terminiert. Eine Verbindung der Verfahren steht nach Angaben des Gerichts nicht im Raum.
Die Streitwerte summieren sich damit auf rund 81 Millionen Euro. Zum Vergleich: Nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ belaufen sich die bestätigten Fehlinvestitionen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen inzwischen auf knapp 220 Millionen Euro. Vor Gericht steht bislang also weniger als die Hälfte der bekannten Summe.
Die Verpackung
Keiner der betroffenen Anleger hat Fondsanteile erworben. Sie zeichneten Schuldverschreibungen einer Luxemburger Zweckgesellschaft namens Securo Pro Lux. Nach „Handelsblatt“-Recherchen (Bezahlschranke) gründete der Fondsdienstleister der Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe diese Gesellschaft. Sie begab per Privatplatzierung zwei Anleihen mit den Wertpapierkennnummern A193EK und A2R8V6 und einem Gesamtvolumen von 550 Millionen Euro. Das eingesammelte Kapital floss in Anteile am Verius-Fonds und machte damit fast die Hälfte des Fondsvolumens aus.
Der Fonds selbst reichte hochverzinste Nachrangdarlehen an Projektentwickler aus, teils mit 15 Prozent Zinsen. Die Zweckgesellschaft zahlte an ihre Zeichner einen festen Kupon von 1,25 Prozent, dazu variable Zinsen, die laut Anleihebedingungen ausgesetzt oder in einen Puffer zurückgelegt werden konnten. Zwischen der wirtschaftlichen Realität und dem, was beim Anleger ankam, lagen mehrere Ebenen.
Die Sachverständigen von Kaiser Baucontrol prüften ab November 2022 im Auftrag der Kapitalverwaltungsgesellschaft knapp 80 Einzelobjekte. Zwei Drittel davon stuften sie als kritisch oder sehr kritisch ein. Laut Klageschrift gehen die Kläger inzwischen davon aus, dass nur rund 3,7 Prozent des eingeworbenen Kapitals der Schuldverschreibungen zurückgeführt werden können.
Das Rating als Scharnier
Entscheidend für die Erwerbbarkeit war eine Note. Die Ratingagentur Creditreform bewertete die Struktur der Schuldverschreibungen mit BBB-Minus, dem untersten Investment-Grade-Rang. Damit wanderte eine Position, die wirtschaftlich aus nachrangigen Baufinanzierungen bestand, formal in eine Kategorie, die regulierte Anleger erwerben dürfen.
Genau darauf beriefen sich die Käufer. Die Kaufmännische Krankenkasse erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, die vorgelegten Unterlagen samt angekündigtem Investment-Grade-Ranking hätten den Eindruck einer sicheren, konservativen Anlage vermittelt.
Die Bafin sieht das anders. Auf Anfrage des private banking magazin erklärte ein Pressesprecher der Versicherungsaufsicht, Versicherungsunternehmen müssten die Einhaltung der Anlagegrundsätze und die Qualifikation der Anlagen für das Sicherungsvermögen in eigener Verantwortung prüfen. Sie müssten eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürften sich bei der Bewertung der Bonität eines Finanzinstruments „nicht ausschließlich (oder automatisch) auf Ratings stützen“.
Maßgeblich sei der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht: Investieren dürften Versicherer nur in Vermögenswerte, deren Risiken sie erkennen, messen, überwachen, steuern und darüber berichten können. Es sei wichtig, dass die Unternehmen ihre Investments verstehen. Dafür brauche es ein leistungsfähiges Risikomanagement mit ausreichender Personalausstattung.
Zum Verius-Komplex teilte die Bafin mit, der Sachverhalt sei ihr bekannt. Zu Investments einzelner Versicherer oder Pensionskassen äußerte sich die Behörde unter Verweis auf ihre gesetzliche Verschwiegenheitspflicht nicht.
Die Gutachten
Neben dem Rating wirkten Gutachten. Nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ liegen mehrere Papiere vor, unter anderem von KPMG, die eine grundsätzliche juristische Investierbarkeit für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen bestätigen. Die IKK Classic und die AOK Bremen berichteten den Sendern, diese Gutachten seien an Kassen verschickt worden, um sie von einem Investment zu überzeugen. Die AOK Bremen schreibt, ihre Risikobewertung habe auf einem KPMG-Gutachten beruht, das Investments in die Verius-Fonds als grundsätzlich konform zu den Regeln des Sozialgesetzbuchs IV bewertet habe.
Ein weiteres, vom „Handelsblatt“ zitiertes Gutachten sagte einen Beleihungswert von maximal 66,6 Prozent bezogen auf die zugrundeliegenden Immobilienwerte zu. Ein solcher Wert entspräche einer Senior-Finanzierung, wie Banken sie ausreichen – nicht einer Mezzanine-Position.
Auf Anfrage des private banking magazin verwies KPMG auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. Man könne sich zu dem Sachverhalt nicht äußern und auch die weiteren Fragen nicht beantworten, teilte ein Sprecher der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mit.
Die Rückzahlung wurde verschoben
Ausgefallen sind die Papiere formal bis heute nicht. Am 21. November 2025 teilte der Verwaltungsrat der Securo Pro Lux den Anleihegläubigern mit, dass der Fälligkeitstermin einmalig um zwölf Monate verlängert werde – vom 31. Januar 2026 auf den 31. Januar 2027. Die Mitteilung erschien am 25. November 2025 im Bundesanzeiger und stützt sich auf Ziffer 4 (a) der Anleihebedingungen. Ein Beschluss der Gläubiger war dafür nicht nötig, weil die Verlängerungsoption in den Bedingungen angelegt war.
Betroffen ist das Kompartiment Verius IHS 1 mit Inhaberschuldverschreibungen über bis zu 75 Millionen Euro, ausgegeben am 14. September 2018 unter der Kennnummer DE000A1927W4. Es ist dasselbe Papier, wegen dessen Bewertung die Verwaltungsgesellschaft IP Concept im Januar 2023 die Anteilsrücknahme beim Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds aussetzte.
Wer inzwischen zuständig ist
Auch Hauck & Aufhäuser Fund Services nahm keine inhaltliche Stellung. Man unterliege dem Datenschutz, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem Berufsgeheimnis, teilte die Pressestelle mit, und dürfe sich zu internen Geschäftsvorgängen aktueller oder früherer Kunden nicht äußern.
Eine Information gab das Haus dennoch preis: Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Fonds seien seit über zwei Jahren beendet. Anfragen wären an die aktuellen Dienstleister beziehungsweise das Leitungsorgan des Fonds zu richten.
Wer diese Rolle heute ausfüllt, hat „Portfolio Institutionell“ recherchiert. Der Vertrag mit Hauck & Aufhäuser Fund Services endete demnach im Januar 2024. Neuer Verwalter alternativer Investmentfonds wurde Audentia Capital Management, der Fonds wird inzwischen unter dem Namen Davao I SCS Sicav-Raif restrukturiert. Beide Wechsel erfolgten, nachdem der Fonds bereits eingefroren war.
Drei Aufsichten, ein Produkt
Der Fall zeigt, wie weit Zuständigkeiten auseinanderliegen. Für bundesunmittelbare Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig, für die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gesundheitsministerien der Länder, für Pensionskassen und Versicherer die Bafin. Die Zweckgesellschaft saß in Luxemburg.
Wie wenig davon vorab greift, beschreibt das Bundesamt auf Anfrage des private banking magazin selbst. Einzelne Geldanlagen seien ihm gegenüber weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Die Sozialversicherungsträger erfüllten ihre Aufgaben in eigener Verantwortung, auch die Anlage ihrer Mittel werde eigenständig getätigt.
Die Zulässigkeit richte sich nach den Paragrafen 80 und 83 SGB IV, im vorliegenden Fall nach Paragraf 83 Absatz 1 Nummer 1. Dabei sei aus aufsichtsrechtlicher Sicht „auch von Bedeutung, ob das Wertpapier börsennotiert ist“.
Genau dieses Merkmal stellte die Verbriefung her. Die Norm verlangt Schuldverschreibungen von Ausstellern mit Sitz in der EU, die an einem organisierten Markt in der Union zum Handel zugelassen oder dort einbezogen sind. Über die wirtschaftliche Qualität der dahinterliegenden Forderungen sagt sie nichts.
Beanstandet hat das Bundesamt vor November 2022 nichts. Geldanlagen in Verbriefungsstrukturen seien Ausnahmefälle. Ob die Behörde Konsequenzen zieht, lässt sie offen: Etwaige Schlussfolgerungen blieben im Rahmen aktueller aufsichtsrechtlicher Bewertungen abzuwarten, dazu gehöre auch ein mögliches Aufgreifen in einem weiteren Rundschreiben.
Für die Kassenärztlichen Vereinigungen liegt die Aufsicht bei den Ländern. Auf den Verlust der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg von bis zu 44 Millionen Euro angesprochen, teilte das zuständige Ministerium in Stuttgart dem „Handelsblatt“ (Bezahlschranke) mit, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen träfen ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie. Die KVBW selbst verweist dagegen auf eigene, von der Rechtsaufsicht genehmigte Anlagerichtlinien.
Was bleibt
Für institutionelle Anleger mit Sicherheitsgebot läuft der Fall auf eine einzige Prüffrage hinaus: Bildet ein Rating die wirtschaftliche Risikoposition ab – oder nur die Rechtsform des Papiers? Die Bafin hat darauf eine deutliche Antwort. Ob sie auch für Anleger nach dem Sozialgesetzbuch gilt, wird ab dem 10. Dezember in Frankfurt verhandelt.
Hinweis: Die Angaben aus den Klageschriften geben den Vortrag der Kläger wieder. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück beziehungsweise äußern sich unter Verweis auf die laufenden Verfahren nicht.