Verfügung der Bafin
Josef Müller muss Finanzportfolioverwaltung einstellen
Die Bafin hat Josef Müller aus Karlsruhe angewiesen, die ohne die entsprechende Lizenz erbrachte Finanzportfolioverwaltung einzustellen. Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Das Bafin-Hauptgebäude in Bonn: Vorraussetzung zur Finanzportfolioverwaltung ist eine entsprechende Lizenz der Aufsichtsbehörde
Die Bafin hat die Einstellung der Finanzportfolioverwaltung durch Josef Müller aus Karlsruhe angeordnet. Müller verfüge über Handlungs- und Vertretungsvollmacht mit Entscheidungsspielraum für die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen.
Dadurch, dass er die Verwaltung jedoch nicht nur für enge Familienangehörige durchführe, erbringe er die Finanzportfolioverwaltung, hieß es von der Behörde in einer Mitteilung.
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Die Verfügung der Bafin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Sie ist jedoch noch nicht bestandskräftig, kann also angefochten werden.
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