Verbraucherkredite „Pensionsfonds und Versicherer aus den Niederlanden investieren bereits“

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Eine Ausnahme bilden die Niederlande: Dort investieren Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften schon seit einiger Zeit direkt in Wohnimmobilien-Hypotheken, um das Risiko-Rendite-Profil ihrer Anlagen über das hinaus zu verbessern, was sie traditionell mit Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Aktien erreichen können. Bei einigen niederländischen Versicherern macht der Bereich „Hypotheken und Darlehen“ – Die EIOPA definiert „Hypotheken und Darlehen“ als „finanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Gläubiger Schuldnern Geld leihen, mit oder ohne Sicherheiten, einschließlich Cash Pools“ – zu 25 Prozent oder mehr ihres Anlageportfolios aus.

 

Aufteilung des niederländischen Versicherungsanlagemarktes nach Vermögenswerten in Prozenten. 

Eine Entwicklung auch hierzulande hin zu Kreditportfolios scheint sich klar abzuzeichnen, da immer mehr Versicherer ihre bestehenden Kernallokationen in festverzinslichen Wertpapieren im aktuellen Klima überdenken. Hinzu kommt: Da der Schuldenabbau bei den Banken angesichts des zunehmenden regulatorischen Drucks weitergehen wird, dürfte sich der Verkauf von Vermögenswerten aus dem Kerngeschäft der Banken noch beschleunigen.

Die Auswirkung der EU-Solvenzkapitalanforderungen

Investitionen in erstklassige Vermögenswerte wie Hypothekendarlehen mit einer Kreditqualität, die Investment-Grade-Anleihen vergleichbar ist, können dazu beitragen, die Bilanzen der Versicherer zu stabilisieren. Die Aufnahme in das Anlageportfolio kann nicht nur angesichts des attraktiven Risiko-Ertrags-Verhältnisses vorteilhaft sein, sondern auch im Hinblick auf die Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requirement, SCR) im Rahmen von Solvency II.

 

 

 


Die europäische Solvency II-Richtlinie entwickelt seit dem 01.01.2016 die Solvabilitätsanforderungen für Versicherer weiter und stellt neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf. So soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherers verringert werden. Nicht verbriefte Wohnimmobilien-Hypotheken fallen bei der SCR-Berechnung nach der Standardformel in die Rubrik Gegenparteiausfallrisiko. Ihre Bewertung berücksichtigt den Beleihungsauslauf (Loan-to-Value Ratio, LTV) und nicht Laufzeit und Kreditrating. Der Beleihungsauslauf ergibt sich aus dem Quotienten aus aufgenommener Darlehenssumme und Beleihungswert der Immobilie.