Verbot gegen Marktmanipulation Diese Wertpapiergeschäfte sind für Vermögensverwalter strafbar

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Vereinfacht geht es um die Frage: Existiert aktuell im System mindestens eine offene Order, die mit der gerade in Prüfung befindlichen Order hinsichtlich ISIN, Handelsplatz und Order-Erteiler übereinstimmt, allerdings die entgegengesetzte Auftragsart führt? „In unserem System kann der Vermögensverwalter eine Orderrestriktion anlegen, die das Vorliegen einer solchen offenen Order prüft“, erklärt Norwin Schörrig, Vertriebsleiter Deutschland beim Schweizer Softwarehaus Expersoft Systems. Offen bedeutet in diesem Fall, dass die Order bereits an die Depotbank übermittelt, aber noch nicht abgerechnet wurde.

Fällt die Prüfung positiv aus, zeigt das von Expersoft entwickelte Portfoliomanagementsystem AM-One eine Restriktionsverletzung an. Berater B aus dem genannten Beispiel kann dann die Order ohne einen Eintrag ins Kommentarfeld der Restriktion nicht aufgeben. Auf Nachfrage teilt Berater A ihm beispielsweise mit, dass die Order bereits ausgeführt wurde. Berater B erfasst daraufhin in der Restriktionsprüfung den Kommentar: „Mit Berater A abgestimmt, Order bereits ausgeführt.“ Nun kann Berater B seine Order platzieren. Die Gefahr einer möglichen Marktmanipulation ist gebannt.

Wie schnell solch ein Anfangsverdacht eintritt, erläutert Norbert Betz, Leiter der Handelsüberwachung der Börse München: „Nahezu alle Situationen mit gegenläufig eingestellten Orders erzeugen einen automatischen Alarm.“ Als neutrale Instanz überwacht Betz mit seinen Kollegen im öffentlichen Auftrag den Handel, um Auffälligkeiten zu erkennen, aufzubereiten und zu melden. „Wir melden alle Fälle mit Anfangsverdacht, welche den Kriterien der risikoorientierten Überwachung der Bafin genügen“, so Betz.

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 Quelle: Jahresberichte der Bafin

Auch Depotbanken und preisfeststellende Maker haben Mitwirkungspflichten beim Aufdecken manipulativer Handlungen. Laut Jahresbericht erhielt die Bafin 2018 insgesamt 3.104 Verdachtsmeldungen von 228 Meldepflichtigen. Im Jahr zuvor waren es 2.830 Meldungen. Damit setzte sich der Trend zunehmender Meldungen auffälliger Aufträge und Geschäfte fort, der seit Einführung der MAR-Regelungen besteht.

Globale Restriktionen kommen überwiegend in Kundendepots zum Einsatz. Wenn der Berater das Depot nach ESG-Kriterien bestücken soll, lassen sich etwa Rüstungsgüter ausschließen. Restriktionen im Ordermanagement funktionieren zum Beispiel auch auf Länderebene. „Restriktionen sind in der Vermögensverwaltung sehr wichtig und werden vom Berater gern genutzt“, sagt Software-Experte Schörrig. Damit Restriktionen übergreifend für das gesamte Ordermanagement zum Einsatz kommen können, müssen alle Kundenorders in ein zentrales Orderbuch führen: „In einem dezentralen Orderbuch funktioniert das Prinzip der globalen Restriktion nicht.“

Auch Christian Hank spricht sich für zentrales Ordermanagement aus. Für den Geschäftsführer des Software-Anbieters PS Plus sind die internen Abläufe entscheidend, um das Ausführen gegenläufiger Orders zu verhindern. „Die Mehrheit der Vermögensverwalter hat ihre Systeme in den vergangenen Jahren entsprechend nachgebessert“, lobt Hank die Prozesse der Anbieter.

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