Der aktuelle Senatsentwurf sieht insbesondere die Abzugsfähigkeit von Medical Expenses wieder vor, allerdings bleibt es auch hier bei der Aufhebung der Strafen für die Nichtversicherung. Faktisch wird diese Regelung dazu führen, dass Personen mit niedrigen Einkünften die Option der „Nicht-Versicherung“ wählen.
In der Kombination mit den Effekten auf den US-Haushalt durch die Reduzierung der staatlichen Krankenversicherung „Medicare“ hat die Gesetzesreform auch Folgen, die aus sozialer Sicht kritisch zu betrachten sind.
Ob die hinter der Absenkung liegende Vorstellung von den sogenannten Trickle-down-Economics valide ist, wird sich zeigen. Jedenfalls erhöht sich durch die Steuerreform der Druck auch auf kontinental-europäische Steuergesetzgebung, unter anderem für Frankreich und Deutschland, ihrerseits die Besteuerung von Konzernen zu verringern.
Die US-Steuerreform hat dabei nicht nur positive Effekte: Ausländische Unternehmen mit Verlustvorträgen, ob nun Niederlassungen oder US-Tochtergesellschaften, werden handelsrechtlich im Hinblick auf die künftige Verringerung der US-Körperschaftsteuer auf 20 Prozent ihre Verlust-vorträge neubewerten müssen. Das wirkt sich negativ auf das Eigenkapital aus.
Außerdem ist geplant, dass die Anrechenbarkeit von einer etwaigen State Income Tax auf die Federal Income Tax endet. Das droht sich negativ auf die Staaten auszuwirken, die eine hohe lokale Einkommensteuer haben, wenn besonders wohlhabende Haushalte in Staaten mit geringerer oder keiner Einkommensteuer umziehen.
Eine besonders hohe State Income Tax haben dabei die „demokratisch“ gesinnten, urbanen Staaten Kalifornien und New York. Keine Einkommensteuer haben dagegen unter anderem die „republikanisch“ gesinnten Staaten Texas und Florida. Im Hinblick auf die innenpolitische Lage in den USA scheint das kein Zufall zu sein.
Über den Autor:
Dr. Oliver von Schweinitz ist Partner der Wirtschaftskanzlei GGV Grützmacher Gravert Viegener. Er berät Unternehmer und Unternehmen an den Standorten Hamburg und Frankfurt im nationalen und internationalen Steuerrecht sowie im Wirtschafts- und Immobilienrecht. Dabei unterstützt er seine Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch beim Projektmanagement.