Finanzplatz Schweiz USA klagen gegen Wegelin-Mitarbeiter

Konrad Hummler von der Privatbank Wegelin bezieht Stellung zur US-Anklageschrift

Konrad Hummler von der Privatbank Wegelin bezieht Stellung zur US-Anklageschrift

Die von den US-Behörden Angeklagten sollen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Insgesamt sollen 70 US-Bürgern 1,2 Milliarden US-Dollar im Zeitraum von 2005 bis 2010 vor den Steuerbehörden verborgen haben. Die Wegelin-Klage ist mittlerweile die 24. US-Klageschrift, die sich gegen Schweizer Banker und Treuhänder richtet. Zuletzt war im Oktober 2011 gegen zwei Kundenberater des Bankhauses Julius Bär Anklage erhoben worden.

Der Anklageschrift zufolge sollen die drei Banker versucht haben, Kundenvermögen zu gewinnen, die bei Schweizer Großbanken wie der UBS in den Jahren 2008 und 2009 abflossen. US-Steuerbehörden hatten damals angefangen gegen die UBS zu ermitteln. Den Angeklagten droht eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren wegen „Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten von Amerika“.

Anklage als diplomatischer Schachzug

Hintergrund der Klage ist der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz. Die Klage sei nicht wirklich eine Überraschung, erklärte der geschäftsführende Teilhaber von Wegelin, Konrad Hummler, gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung. Angesichts des bisherigen Verlaufs der Verhandlungen mit den USA habe man mit dergleichen rechnen können. Vom nächsten Eskalationsschritt, der direkten Anklage einer Schweizer Bank, geht Hummler jedoch nicht aus.

Gegenüber der Welt Online hat der New Yorker Strafverteidiger Robert Katzberg bestätigt, dass die Anklage Druck ausüben solle, mit den US-Behörden weiter zu kooperieren. Dies gelte für alle elf im Visier der Steuerbehörden stehenden Schweizer Banken.

Eine Übereinkunft im Streit über die Steuerhinterziehung von US-Bürgern gab es bereits 2009. Damals zahlte die UBS  780 Millionen Dollar an die US-Behörden und legte Informationen von rund 4.500 Kunden offen.

Bald beginnen die Beratungen des Schweizer Nationalrates zum Thema der „Gruppenanfragen“ im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Ein Botschaft haben die USA jedenfalls bereits gesendet.

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