US-Wahl Was Joe Bidens Reformpläne für die Erbschaftssteuer bedeuten

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Geplante Änderungen

Im Jahr 2009 blieb hingegen pro Steuerzahler lediglich ein Betrag in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar steuerfrei. Streng genommen wäre somit eine Herabsenkung des Freibetrags um etwa acht Millionen US-Dollar denkbar, wenn Joe Biden seine Pläne in die Tat umsetzt. Letztendlich bleibt aber mangels konkreterer Angaben offen, ob es wirklich zu einer so drastischen Absenkung des Freibetrags kommen würde. So wäre zum einem naheliegend, dass der Freibetrag in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar, wie er 2009 berücksichtigt wurde, zunächst um die Inflation angepasst werden würde. Des Weiteren ist denkbar, dass Joe Biden vielmehr das Ziel verfolgt, die vor dem Tax Cuts and Jobs Act im Jahr 2017 bestehende Rechtslage wiederherzustellen. Das hätte wiederum zur Folge, dass jeder Nachlass eines US-ansässigen Erben zumindest einen Freibetrag in Höhe von fünf Millionen US-Dollar geltend machen könnte.

Sollte durch Gesetzesänderungen der Freibetrag US-ansässiger Erblasser sinken, würde sich dadurch auch die erbschaftsteuerliche Position von Erben in Deutschland ansässiger Erblasser mit US-Vermögen im Geltungsbereich des bereits erwähnten Doppelbesteuerungsabkommens verschlechtern.

2. Erhöhung des Steuersatzes

Momentan beträgt der Spitzensteuersatz auf den Nachlass in den Vereinigten Staaten 40 Prozent. Im Jahr 2009 wurde der Nachlass hingegen mit maximal 45 Prozent besteuert. Angesichts der von Joe Biden angekündigten „Rückführung der Nachlasssteuer auf den Stand von 2009“ sollten sich vermögende US-Amerikaner im Fall seiner Wahl daher auf eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes um fünf Prozentpunkte einstellen.

Abschaffung der Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei Kapitalanlagen im Zeitpunkt des Todes

Aktuelle Rechtslage

Nach der jetzigen Rechtslage wird bei einem Erbfall die Bemessungsgrundlage der Kapitalanlagen des Erblassers für eine spätere Realisierung auf den aktuellen Verkehrswert erhöht. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage („step-up in basis“) bedeutet somit, dass die Kapitalgewinne, die während des Lebens des Erblassers entstanden sind, nicht besteuert werden. Denn wenn der Erbe die Anlagen verkauft, wird die Steuer auf die Kapitalgewinne auf Grundlage der neuen Bemessungsgrundlage (und nicht der ursprünglichen Anschaffungskosten) berechnet. Bei einem sofortigen Verkauf werden daher durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage nahezu keine Steuern auf die Werterhöhungen fällig. Dies wird dadurch gerechtfertigt, dass der Gesamtwert des übertragenen Vermögens bereits durch die Nachlasssteuer belastet wird.

Geplante Änderungen

Diese  Erhöhung der Bemessungsgrundlage im Todeszeitpunkt will Joe Biden als Präsident abschaffen. Offen blieb jedoch bislang, wie genau die Abschaffung der „step-up in basis“ aussehen soll.

Einerseits ist denkbar, dass lediglich die alte Bemessungsgrundlage des Erblassers übernommen werden muss. Die Erben könnten dann zwar die Realisierung des Kapitalgewinns weiterhin aufschieben und müssten erst nach der Realisierung Steuern darauf zahlen. Allerdings würde durch die Übernahme der alten Bemessungsgrundlage sichergestellt, dass auch die nicht realisierten Gewinne des Erblassers besteuert werden. Dies würde im Wesentlichen der in Deutschland geltenden Steuerrechtslage entsprechen.