US-Wahl Was Joe Bidens Reformpläne für die Erbschaftssteuer bedeuten

Rechtsanwälte Marcus Niermann und Andreas Richter

Die Rechtsanwälte Marcus Niermann (li.) und Andreas Richter analysieren, wie Joe Biden die Nachlasssteuer reformieren könnte. Foto: P+P Pöllath + Partners

Für den Fall seiner Wahl zum US-Präsidenten hat Joe Biden weitreichende Reformen angekündigt – unter anderem auf dem Gebiet des Steuerrechts. So können sich beispielsweise Anteilseigner von Kapitalgesellschaften bei einem Machtwechsel auf einen Anstieg des Körperschaftsteuersatzes auf 28 Prozent einstellen.

Auch auf dem Gebiet der amerikanischen Erbschafts- beziehungsweise Nachlasssteuer kann bei einem Wahlsieg der Demokraten mit Gesetzesänderungen gerechnet werden. Zwar hat Biden speziell zu einer Neuregelung der Nachlasssteuer bisher keinen offiziellen, umfassenden Vorschlag veröffentlicht. Allerdings hat der Demokrat zu verschiedenen Zeitpunkten während seiner Kampagne einige seiner Vorstellungen zu einer Reform der Nachlasssteuer bekannt gegeben.

Die wesentlichen Reformpläne Bidens im Zusammenhang mit der Nachlasssteuer im Überblick:

„Rückführung der Nachlasssteuer auf den Stand von 2009“, möglicherweise durch

  • Absenkung des Freibetrags und
  • Erhöhung des Steuersatzes,
  • Abschaffung der Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf den aktuellen Verkehrswert (sogenannte „step-up in basis“) bei Kapitalanlagen (einschließlich Immobilien) im Zeitpunkt des Todes.

Nachfolgend eine Übersicht zu den wesentlichen Aspekten dieser Reformpläne:

Rückführung der Nachlasssteuer auf den Stand von 2009

Joe Biden hat angekündigt, durch eine Rückführung der Nachlasssteuer auf den Stand von 2009 unter anderem die von ihm geplanten Beurlaubungen von Arbeitnehmern in Krankheitsfällen zu finanzieren. Wie genau diese Rückführung ausgestaltet werden soll, wurde bislang nicht näher konkretisiert. Die Wiederherstellung der Gesetzeslage von 2009 erfordert streng genommen jedenfalls die Herabsenkung des Freibetrags sowie eine Erhöhung des Steuersatzes.

1. Absenkung des Freibetrags

Aktuelle Rechtslage

Nach der aktuellen Gesetzeslage steht jedem Nachlass eines US-ansässigen Erblassers grundsätzlich ein Freibetrag in Höhe von 10 Millionen US-Dollar zu. Dieser wird jährlich um die Inflationsrate angepasst und beträgt derzeit 11,58 Millionen US-Dollar.

Stirbt ein nicht in den USA ansässiger Steuerbürger, der mit US-amerikanischem Vermögen der US-Nachlasssteuer unterliegt, können die Begünstigten nach US-Recht generell nur einen Freibetrag in Höhe von 60.000 US-Dollar geltend machen. Allerdings besteht zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Demnach kann auch bei in Deutschland ansässigen Erblassern der bei US-Ansässigen geltende Freibetrag in Höhe von 11,58 Millionen US-Dollar anteilig im Verhältnis des in den Vereinigten Staaten belegenen Vermögens zum Wert des gesamten Nachlasses in Anspruch genommen werden. Besteht der Nachlass in diesen Fällen beispielsweise nur aus Vermögen, welches in den Vereinigten Staaten belegen ist, steht den Erwerbern somit aktuell auch der ganze Freibetrag in Höhe von 11,58 Millionen US-Dollar zu.