Urteil zur Falschberatung von Stiftungen „Es entsteht schnell ein haftungsrelevantes Missverständnis“

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Lassen Sie uns auch einen Blick auf die Kundenseite werfen. Wie steht es um die Haftung eines Stiftungsvorstands?

Seifart: Ein Stiftungsvorstand agiert natürlich nicht im haftungsfreien Raum. Es obliegt ihm, sich um die Vermögensverwaltung der Stiftung zu kümmern, sei es intern oder indem man sie extern vergibt. Mit dem Vergabe allein ist es aber nicht getan, auch dann muss ein Stiftungsvorstand diese überwachen und gegebenenfalls eingreifen. Der Bundesgerichtshof hat sogar festgestellt, dass es eine Sorgfaltspflicht für Stiftungsvorstände gibt, sich notfalls einen stiftungsqualifizierten Fachmann hinzuzuziehen, wenn man selbst kein Finanzprofi ist. 

Hierzu hat es auch das vielbeachtete Urteil gegen die Johannes a Lasco Stiftung gegeben. Im aktuellen Zusammenhang ist noch einmal zu betonen, dass es interessant ist, wie sich die damalige Schadenssumme zusammengesetzt hat. Ein kleiner Teil betraf das nicht Einschreiten wegen realisierten Verluste. Der bei weitem größere Teil bezog sich darauf, dass die Stiftung verbotener Weise Stiftungskapital für den Stiftungszweck ausgegeben hatte. Bleibt zu hoffen, dass der Vorstand der klagenden Stiftung die Auszahlungen der Beteiligung nicht auch ausgegeben hat. Kann sich ein Stiftungsvorstand aber auf ein Aussage seines Betreuers berufen, reden wir über eine solide Chance auf Regress. 

Im Nachgang zum Commerzbank-Urteil gingen Gerüchte um, dass geschlossene Beteiligungen für Stiftungen verboten sein könnten. Was ist dran?

Seifart: Grundsätzlich sind geschlossene Beteiligungen nicht verboten, sie können in gewissen Konstellationen sogar Sinn ergeben. Allerdings muss man sowohl auf Stiftungs- als auch Bankseite sehr sorgfältig prüfen, ob und wie sie in das Risikoprofil  der Stiftung passen. Selbst wenn dies erfüllt ist, ergibt das aus Stiftungssicht wenig Sinn, wenn die Beteiligungen wegen der für Stiftungen wichtigen Zuordnung der Auszahlungen kein stiftungsadäquates und zeitnahes Reporting vorhalten. Das Zeitnahe ist für Stiftungen ein wichtiger Faktor. Die Mittel erwirtschaften sie, um sie für den Zweck auszugeben. Da hilft ein Reporting im Mai des Folgejahres nicht mehr viel.

Was heißt die aktuelle Rechtsprechung aus Ihrer Sicht für die Zukunft? 

Seifart: Spätestens jetzt wissen Stiftungen, dass Banken für fehlerhafte Beratung in Regress genommen werden können. Um sich nicht selbst schadensersatzpflichtig zu machen, muss ein Stiftungsvorstand sogar prüfen, inwieweit der Rechtsweg erfolgsversprechend ist. Schließlich muss ein Stiftungsverantwortlicher auch Schaden von seiner Stiftung abhalten. Vor diesem Hintergrund werden wir in unser Fortbildungsreihe dem Thema anlegergerechte Beratung von Stiftungen noch mehr Platz einräumen.


Über den Autor:
Jörg Seifart ist geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für das Stiftungswesen, einem Multi Foundation Office mit Sitz in Düsseldorf. Der Rechtsanwalt und Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht gilt als Experte für komplexe Fragestellungen, auch den nichtjuristischen, rund um das Stiftungswesen.


Veranstaltungshinweis:
Seminar: Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten

Termin Düsseldorf (Update): 9. November 2016, Hotel Intercontinental

Termin Düsseldorf (Modul 1): 21. März 2017, Hotel Intercontinental

Termin Düsseldorf (Modul 2): 21. März 2017, Hotel Intercontinental

Preise (alle zuzüglich Mehrwertsteuer):
Module: 885 Euro (Normalpreis); 695 Euro (Frühbucher bis 31. Dezember 2016; ); 595 Euro für FPSB- und VuV-Mitglieder
Update: 395 Euro; 275 Euro für Absolventen der bisherigen Module sowie für FPSB- und VuV-Mitglieder

Referenten: Dr. Stefan Fritz, Geschäftsführer mehrerer kirchlicher Stiftungen in München (Update, Modul 1 & 2); Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der Volkswagenstiftung (nur Modul 2); Stephan Dankert, Leiter des Stiftungsmanagements beim Bankhaus Lampe (nur Update); Jörg Seifart, geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für das Stiftungswesen (Update, Modul 1 & 2)

Credits (die Veranstaltungsmodule beim FPSB Deutschland registriert): 6,0 CPD-Credits (für jedes Modul); 3,0 CPD-Credits (für das Update)

Zur Anmeldung geht es hier.

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