Urteil des Landgerichts München Mietpreisbremse in Bayern gekippt

München-Panorama: Das Landgericht München hat die bayerische Mietpreisbremsenverordnung gekippt.

München-Panorama: Das Landgericht München hat die bayerische Mietpreisbremsenverordnung gekippt. Foto: Pixabay

Die Mietpreisbremse in München und ganz Bayern ist unrechtmäßig. Die Richter des Landgerichts München haben die Mietpreisbremsenverordnungen von 2015 und 2016 wegen Formfehlern für unwirksam erklärt (Az: 14 S 10048/1).

Die Gründe: Die Landesregierung habe versäumt, in der Verordnung jene Gemeinden zu bestimmen, in welchen ein angespannter Wohnungsmietmarkt besteht, heißt es im Urteil. Zudem müsse für die Gemeinden einschließlich München erkennbar sein, aus welchen Gründen sie in die Mieterschutzverordnung aufgenommen wurden.

Allerdings seien die bundesgesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Einführung der Mietpreisbremse grundsätzlich „mit dem Grundgesetz vereinbar”, so die Richter. Es gebe auch keinen Zweifel daran, dass „in München ein angespannter Wohnungsmietmarkt“ vorliege, der die Einführung einer Mietpreisbegrenzung bei Neuabschluss von Mietverträgen rechtfertige. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf laut Verordnung höchstens eine Miete verlangt werden, die 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. 

Der Auslöser: Zwei Mieter aus der Maxvorstadt waren vor Gericht gezogen, weil ihre Miete weit über der laut Mietspiegel ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Sie verlangten Auskunft über die vorherige Miete, die der Vermieter aber nicht geben wollte. Also klagten sie und unterlagen nun in zweiter Instanz. Damit kippten sie aus Versehen gleich die ganze Mietpreisbremsenverordnung in Bayern. 

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