Mit der Huth & Lüdicke Finanzdienstleistungsgesellschaft geht ein neuer Finanzdienstleister an den Start. Als Strategieberater bietet das Düsseldorfer Unternehmen – in Kombination mit der Lüdicke & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft – sehr vermögenden Familien und Familienunternehmen die Kombination aus Vermögensverwaltung und Nachlassplanung in Form einer ganzheitlichen steuerlichen und rechtlichen Beratung. Das Leistungsspektrum für Großvermögen umfasst die Asset Allocation und Manager-Auswahl, berichtet Dr. Olaf Huth, Mitgründer und Sprecher des Vorstands der Huth & Lüdicke Finanzdienstleistungsgesellschaft.
Huth berät die Kunden in allen Fragen der Vermögensverwaltung. Er ist ehemaliger persönlich haftender Gesellschafter der HSBC Trinkaus. Beinahe drei Jahrzehnte war Huth für die Düsseldorfer Privatbank tätig, bis Sommer 2013 als verantwortlicher Vorstand für das vermögende Privatkundengeschäft. Auch nach Ausscheiden aus der Bank berät er verschiedene Familien, Familienunternehmen und Stiftungen. Huth ist Mitglied verschiedener Aufsichts- und Beiratsgremien und in vielfältiger Weise ehrenamtlich engagiert.
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Mitgründer Prof. Dr. Jochen Lüdicke fungiert als Vorsitzender des Aufsichtsrats des Finanzdienstleisters Huth & Lüdicke. Er berät schwerpunktmäßig Familienunternehmer, Familienunternehmen und Finanzdienstleister und ist im Steuerrecht auch prozessual tätig. Lüdickes Expertise liegt in Nachfolgegestaltungen, Kapitalanlagen, Unternehmensfinanzierung und steuerlichen Verfahren unter Einschluss der Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er ist Honorarprofessor für Steuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Präsident des Vereins Bundesverband der Steuerberater. Darüber hinaus engagiert sich Lüdicke in gemeinnützigen Organisationen.