Unverzichtbare Automatisierung Digitale Compliance als Chance für Wealth Manager

Thomas Beck: „Schon jetzt sind all die Compliance-Aufgaben für das Front Office manuell nicht mehr in den Griff zu bekommen“.

Thomas Beck: „Schon jetzt sind all die Compliance-Aufgaben für das Front Office manuell nicht mehr in den Griff zu bekommen“. Foto: Avaloq

Zu den wachsenden gesetzlichen und regulatorischen Aufgaben, mit denen sich Banken und Vermögensberater konfrontiert sehen, könnte demnächst auch das neue Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU beitragen. Sollte es zu einem harten Brexit ohne vertragliche Lösung kommen, fielen die bisher innerhalb der EU geltenden Passporting-Rechte weg, outbound wie inbound.

Das Vereinigte Königreich wäre aus Sicht der EU ein Drittland wie jedes andere und hätte an Banken wieder seine eigenen regulatorischen Anforderungen – die der Prudential Regulation Authority der Bank of England (PRA). Aber ob Mifid II, Mifir, Priips oder auch Fidleg und Finig in der Schweiz – schon jetzt sind all die Compliance-Aufgaben für das Front Office manuell nicht mehr in den Griff zu bekommen, zumindest nicht zu vertretbaren Kosten.

Automatisierung wird daher unverzichtbar. Sei es durch Regulatory Technology oder indem Banken und Wealth Manager alle Tätigkeiten, die nicht marktdifferenzierend sind, als Business Process as a Service (BPaaS) komplett auslagern.

Schlüsselrolle der PRA nach dem Brexit?

Gerade in unserem Beispiel des harten Brexits ohne vertragliche Abfederung ist es sehr wohl möglich, dass beispielsweise ein deutsches Institut, das weiterhin im Vereinigten Königreich tätig sein will, eine völlig neue Banklizenz bei der englischen PRA beantragen muss. Daraus können sich auch ganz neue Anforderungen an eine compliancegerechte IT-Infrastruktur ergeben.

Für neue Tochtergesellschaften ist es wohl der einfachste Weg, wenn sie sich eine regulationskonforme Infrastruktur einfach dadurch verschaffen, dass sie ihre Technologie oder sogar ihre Bankprozesse outsourcen. Der Vorteil, wenn sie dabei auf Kernbankensysteme und BPaaS-Leistungen zurückgreifen, die international verfügbar sind, besteht im Zweifelsfall darin, dass diese den nationalen Compliance-Anforderungen auf der Infrastrukturseite bereits von Haus aus entsprechen.